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Garantie / Gewährleistung / Haftung bei Schenkung?

Dies ist eine Diskussion zu Garantie / Gewährleistung / Haftung bei Schenkung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 12:50
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Question Garantie / Gewährleistung / Haftung bei Schenkung?

Hallo,

eine Firma hat in der EDV etwas erneuert und möchte den ausgetauschten Artikel verschenken, da sie Angst vor Garantie / Gewährleistung / Haftungsansprüche der beschenkten Person hat.

Bei einem Verkauf könnte ich es ja noch verstehen, aber wie sieht das denn aus, wenn eine Firma etwas verschenkt - müssen die dafür eine (gesetzliche?) Gewährleistung geben, bzw. wie könnte man so etwas ausklammern?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 13:28
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AW: Garantie / Gewährleistung / Haftung bei Schenkung?

Die Haftung für eine Schenkung ist in §§ 512 ff BGB geregelt. Die Haftung ist für den Schenker erleichtert worden.

Bei einer Sache hat der Schenker nur Schadensersatz zu leisten, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 23:13
V.I.P.
 
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AW: Garantie / Gewährleistung / Haftung bei Schenkung?

Zitat:
Zitat von Drittewahl Beitrag anzeigen
Bei einer Sache hat der Schenker nur Schadensersatz zu leisten, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Wobei das typischerweise sich auf SCHÄDEN bezieht, die durch den Mangel entstanden sind, nicht auf Mangelbeseitigung usw.

Mängelhaftung im eigentlichen Sinne (wie beim Kauf) kommt nur bei der Gattungsschenkung vor.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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Alt 01.02.2012, 10:33
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AW: Garantie / Gewährleistung / Haftung bei Schenkung?

Das ganze gilt natürlich nur dann, wenn es sich bei der Schenkung nicht um ein Umgehungsgeschäft handelt, dass einzig dazu dienen soll die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers auszuschließen.

Aber wie meine Vorposter gesagt haben, richtet sich der Rest nach §§ 512 f. BGB
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garantie, gewährleistung, schenkung

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