Dies ist eine Diskussion zu GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? Kann B die Kosten für die vorbereitenden Maßnahmen, wie das Entfernen der alten Folie, Entfernen von Wandanschlüssen aus Metall, Entfernen von Wurzeln sowie Auskleiden des Beckens mit Sand geltend machen. Die Arbeiten wurden fotografisch dokumentiert? Wäre für Hilfe sehr dankbar. Viele Grüße - Tom Geändert von Tom57 (30.08.2010 um 00:17 Uhr). |
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| AW: GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? Zitat:
Hallo Carsten, zu 1: Freitag, 21.05., mittags fertig, AG normalerweise vorher auf Handy immer erreichbar. zu 2: Die 3 begannen direkt Dienstag nach Pfingsten. zu 3: Es gab einen fürchterlichen Anruf am Mittwoch nach Pfingsten mit wüsten Beschimpfungen, wonach B sofort zur Baustelle gefahren ist. Im Beisein der zwei Mitarbeiter und des deutschsprachigen "Bauleiters" wurde B derart beschimpft, dass kaum Aussicht bestand, einen Rechtsstreit hiergegen erfolgreich bestehen zu können. Deshalb Folie wieder raus. zu 4: Ich hab nix rot gekennzeichnet. LG - Tom |
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| AW: GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? Nabend mein lieber Carsten, ja, da hab ich wieder was gelernt, aber ich glaube, das rote B ist jetzt weg. Tom - jetzt ohne B |
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| AW: GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? Hallo Tom, es kommt nun darauf an wie es weiter ging (ich nehme an, die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen)! Was wurde mit A besprochen bzw. ist dieser 'Bauleiter' B gegenüber weisungsbefugt? Wurde eine neue Folie verlegt? Von wem? Wenn ich richtig annehme, dass man sich verstritten hat, B unverrichteter Dinge abgezogen ist, A dies akzeptierte und die Arbeiten nun selbst beendet hat. Dann kann B die Vorarbeiten in Rechnung stellen, nicht jedoch die von Ihm eingebaute Folie! Rein aus Neugierde: Was war denn nun mit der Folie, zu kurz oder nicht? Ist B vom Fach? lg Carsten |
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| AW: GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? Zitat:
Zu 1: B weiß nicht, ob die Arbeiten abgeschlossen sind. Der Privatkunde hatte sich ebenfalls mit A gestritten. Zu 2: Bauleiter war nur Aufsicht für die beiden ausländischen Hilfskräfte, vermutlich aber auch weisungsbefugt. A hat B einfach nur auf unverschämte Art und Weise telefonisch aufgefordert, die Folie aus dem Teich zu nehmen, was dann auch geschah. Von B wurde keine neue Folie verlegt. Danach gab`s auch keinen Kontakt mehr. Zu 4: Danke, nein, die Folie wollte B auch nicht in Rechnung stellen, das ist klar, aber die notwendigen Vorarbeiten. Zu 5: Die Folie war nach Verlassen der Baustelle durch B lang genug, um dort wieder die Randsteine (ca. 30x30x10 cm) zu positionieren. Wenn jedoch die Mitarbeiter von A hingehen, die Folie umschlagen und das das Erdreich noch etwas weiter abstechen, dann wird und wurde die Folie an einigen Stellen zu kurz. B ist vom Fach. LG - Tom |
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| AW: GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? Hallo Carsten, wo steckst Du? Hab jetzt Deine offenen Fragen beantwortet. LG - Tom |
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| AW: GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? Hallo Tom, sorry, ich musste ein wenig das schlechte Wetter der letzten Woche nachholen, irgendwie hatte ich den Thread auch schon als erledigt abgehakt. ![]() Also, die Vorarbeiten können natürlich in Rechnung gestellt werden, die Folie leider nicht! Aber damit hatte der B sich ja scheinbar bereits abgefunden. Ich hoffe mal, dass es keine 100 Qadratmeter EPDM waren. Die übrigen Fragen (danke für die Beantwortung!) dienten mehr zur Befriedigung meiner Neugier, bzw. um daraus zu lernen, dass es sich immer empfiehlt, alles genauestens, schriftlich festzuhalten und/oder bei Streitigkeiten Zeugen dabei zu haben! Ich wünsche dem B viel fiktiven Erfolg und, sollte A Stress machen, ruhig hier posten! lg Carsten |
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| AW: GALA-BAU-Besteht Anspruch auf Teilentlohung? Zitat:
vielen Dank für Deine Antwort. Es waren ca 200 qm EPDM-Folie. ![]() LG - Tom |
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