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Fristberechnung bei "Mitteilung"

Dies ist eine Diskussion zu Fristberechnung bei "Mitteilung" innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 08.10.2011, 11:31
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Fristberechnung bei "Mitteilung"

im Sachverhalt steht "X teilt Y am --.--.-- schriftlich mit".

Kann ich davon ausgehen, dass das den Zugang bei Y darstellt, oder erst die Absendung der Mitteilung?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 00:42
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AW: Fristberechnung bei "Mitteilung"

Ist natürlich immer ein bisschen kontextabhängig, aber ich würde das verstehen wie ein "mit Schreiben vom ...", also erstmal nur von der Absendung ausgehen.
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