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Frist des Widerrufes

Dies ist eine Diskussion zu Frist des Widerrufes innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  • 1 Post By Hafish
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  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 00:17
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Frist des Widerrufes

Liebes Forum,
mich beschäftigt zu später Stunde die Frage, ob bei einer 14tägigen Widerrufsfrist der Tag, an dem der Vertrag zustandegekommen ist, mitzählt?
Also bei folgendem theoretischen Beispiel: Vertrag am 8.10.11 zustandegekommen - gilt die Frist dann bis zum 21. oder 22.10.11 - und dann bis 0 Uhr?

Liebe Grüße
Martina
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 00:40
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AW: Frist des Widerrufes

Nach § 187 I BGB zählt der Tag nicht mit. Fristbeginn ist somit am 09.10.2011.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 00:46
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AW: Frist des Widerrufes

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Jetzt bin ich schlauer...
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  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 10:56
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AW: Frist des Widerrufes

Samstag bzw. Sonntag um 0:17 Uhr Fragen des Fristbeginns bei einem Widerrufsrecht? Krass.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 13:34
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AW: Frist des Widerrufes

Zitat:
Zitat von Martina82 Beitrag anzeigen
mich beschäftigt ... die Frage, ob bei einer 14tägigen Widerrufsfrist, wenn der Vertrag am 8.10.11 zustandegekommen .. ist, die Frist dann bis zum 21. oder 22.10.11 - und dann bis 0 Uhr [gilt]?
Das ist gesetzlich "eigentlich" so geregelt: solange eine Verbraucherin vom Unternehmer darüber nicht klar und unmißverständlich informiert worden ist, hat er seiner gesetzlichen Informationspflicht nicht genügt; und vorher beginnt die First überhaupt nicht. ( Andererseits ist gesetzlich geregelt, daß bei Verwendung eines amtlichen Mustertextes das -für einen Fristbeginn nötige- Erfordernis einer "unmißverständlichen" Information erfüllt sei, obwohl der Mustertext für Verbraucherinnen in Wahrheit äußerst unverständlich ist, was die Frage anlangt, wann genau ein Widerruf zu erfolgen hat, um als fristgerecht gelten zu können. )

Wenn die gesetzliche Widerrufsfrist nicht vor dem Eintritt mehrerer Ereignisse ( Vertragsschluß, Warenerhalt, Erhalt gesetzlich vorgeschriebener Informationen, ...) beginnt, dann beginnt sie erst am Tag nach dem Eintritt des spätesten der für einen Fristbeginn nötigen Ereignisse:

Zitat:
Fristbeginn ist somit am 09.10.2011.
Genauer: Die Frist von 14 Tagen beginnt nicht vor dem Tag, der auf den Vertragsschluß folgt. ( Womit noch nicht gesagt wäre, daß sie am Folgetag des Vertragsschlusses auch tatsächlich schon beginnen würde. )

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  #6 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 11:29
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AW: Frist des Widerrufes

Zitat:
Zitat von jermonio Beitrag anzeigen
Samstag bzw. Sonntag um 0:17 Uhr Fragen des Fristbeginns bei einem Widerrufsrecht? Krass.
Auch nicht schräger als der Drang, sich in tiefschwarzer Nacht minimalistisch-inhaltsleere Affirmationen schreiben sehen zu wollen ...

Zitat:
Zitat von jermonio Beitrag anzeigen
Versicherung verweigert Schadenersatz

27.10.2010 05:42
AW: Versicherung verweigert Schadenersatz

Ja,ja,so sind sie...
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  #7 (permalink)  
Alt 26.10.2011, 21:30
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AW: Frist des Widerrufes

Naja, ich mache mich in tiefschwarzer Nacht auf dem Weg zur Arbeit. Das Thema ist mir nicht mehr gegenwärtig, aber der Beitrag wird schon seine Berechtigung haben ;-)
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