Dies ist eine Diskussion zu Freundschaftliche Verträge Rechtsgültig? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Freundschaftliche Verträge Rechtsgültig? Horst 50 hat auf mehrmaligen Vorschlag hin das Angebotes seines Besten Freundes angenommen, sich von ihm Geld zu leihen. Hort hat das nie vorher getan. Hort bekommt Alg II. Nach mehrmaligen Freundschaftlichen Angeboten hat Horst eingewilligt und gesagt "Jo Kumpel ich nehms an". Horst ist aber ne ehrliche Haut und wollte nen Freundschaftsvertrag. Der Bester Freund lehnte erst ab. Aber damit Horst endlich das Geld annahm, wie der Freund doch mehrmals anbot, willigte er ein und beide setzen einen schriftlichen Vertrag auf. Aus dem natürlich vermerkt wurde, dass Horst mit der Ratenzahlung aufhören kann, wenn normale Kosten kommen. Nehmen wir jetzt der einfachhalber mal als Beispiel: Stromnachzahlung, Heizkostenabrechnung. Er müsste sich nur an seinem besten Freund wenden. Das tat Horst auch vier, fünf mal. Doch der beste Freund antwortete auf diese Teile der Mails nicht. Horst wunderte sich, wollte er es doch klären. Wochen später kam eine wütendende Mail an Horst, was ihn denn einfallen würde, nie zu sagen, warum er nicht zahlte. Er war richtig böse. Horst war traurig und enttäuscht. Hatte er doch oft das Gespräch gesucht. Er brach erst mal den Kontakt ab, um nachzudenken. Er war ja auch sauer. Es stimmte ja nicht. Nun bekam unser Beispiel Horst ein Brief vom Exbesten Freund. Der schrieb, er soll direkt innerhalb 14 Tagen alles zurück überweisen. Hätte er ja den Vertrag gebrochen. Hätte ja nie reagiert, sondern einfach nicht gezahlt. Wie sieht die Rechtslage bei so einem Beispiel aus? Was könnte Horst machen? Muss er zahlen? Horst hat ca. 700 Euro anderweitige Schulden Wie geht man rechtlich vor? Viele Grüße an euch |
| |||
| AW: Freundschaftliche Verträge Rechtsgültig? was wurde dnen im vertrag alles genau vereinbart? |
| |||
| AW: Freundschaftliche Verträge Rechtsgültig? z.B. das der Fiktive Horst sich direkt an seinen besten Freund wendet, wenn er nicht zahlungsfähig ist, damit gemeinsam freundschaftlich überlegen kann, wie es weiter geht. Das tat ja Horst im Wissen 4,5 mal zu seinem Besten, worauf er nicht einging. Oder vielleicht: sollte Horst sich nie melden, dann kann der beste Freund das komplette Geld einfordern. Horst vermutet nun, er sagt das jetzt bewusst, weil er plötzlich direkt das ganze Geld will. Kann Horst Vorschläge unterbreiten? Oder eben zurück schreiben, durch algII Zahlungsunfähig zu sein? Z.b. gibt noch eingepackte Ware von dem geborktem Freund zurück? Oder Vorschlag: kann erst ab März zahlen? Sieht das wegen dem einen Satz böse für Horst aus? Oder stünde da eher Aussage gegen Aussage bei Gericht? Trägt Horst Bester eine Mitschuld? Immerhin wusste er um den Standpunkt ja auch. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Studie zeigt: Dialoge zwischen Christen und Muslimen fördern freundschaftliche Kontakte | Nachrichten: Wissenschaft | 06.06.2011 14:10 |
| ein unterschriebenes Fax, rechtsgültig? | Bürgerliches Recht allgemein | 25.03.2009 16:40 |
| § 348 HGB rechtsgültig? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 06.01.2009 14:33 |
| Schuldvertrag rechtsgültig? | Bürgerliches Recht allgemein | 07.03.2007 00:18 |
| Verwaltervertrag rechtsgültig? | Immobilienrecht | 14.11.2006 14:15 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios