Dies ist eine Diskussion zu Fremdes Eigentum wegschmeißen/verkaufen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Fremdes Eigentum wegschmeißen/verkaufen Aber wie stehts denn damit?Jemand hatte einen Mietvertrag mit einem Herrn X, dass sie nach 10 Jahren auflöste. Aufgrund gesundheitlicher Probleme konnte derjenige seine restlichen Sachen (nur wenige) nicht abholen. Nach 2 Monaten waren diese Sachen dann verschwunden. Verkauft oder weggeschmissen. Welche Rechte kann der Mieter geltend machen? Ich meine, der Vermieter kann ja nicht einfach Sachen wegwerfen oder verkaufen, oder? Eine Verwahrungspflicht hätte er doch, oder nicht? |
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| AW: Fremdes Eigentum wegschmeißen/verkaufen Hallo, in einer TV-Reportage (über den Wahrheitsgehalt solcher Sendungen, bilde sich jeder selber eine Meinung) wurde das mal so dargestellt. Sachverhalt: Zwangsräumung, Mieter nicht auffindbar. Der komplette Wohnungsinhalt wurde vom Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher) durchgesehen und nach eigenem besten Wissen und Gewissen "geschätzt". Dinge die für nicht lagerfähig oder nicht "wertvoll genug" erachtet wurde, wurden sofort entsorgt. Der Rest wurde eingelagert, auf Kosten des Mieters. Die Zeitdauer der Lagerung war wieder abhängig vom (geschätzen) Wert, immer nur solange, daß der Gebrauchtverkauf, für den Fall daß der Mieter weiterhin unauffindbar bleibt, die Kosten für die Lagerung decken kann. Im konkreten Fall bedeutet das, der Vermieter hat diese Einschätzung selber durchgeführt und schon die Tatsache, daß es etwas zu verkaufen gab, an dem er sich ja nicht bereichern darf, zeigt, daß man das genau so gut hätte lagern können und damit meiner Meinung nach auch müssen. Anstelle des Mieters X würde ich für die "wertvolleren" Gegenstände einen Schadensersatz einklagen (alles preiswerte oder nicht lagerfähige hat er vermutlich mit Recht entsorgt) Alle Angaben aber ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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| AW: Fremdes Eigentum wegschmeißen/verkaufen mhh gibts zu sowas auch paragraphen? irgendwie sowas wie verwahrungspflicht oder so? (damit die mieter dem netten herrn mal einen ebenso netten brief schreiben können) offene rechnungen oder sowas in der art gab es ja nicht und da es sich auch nicht um eine immobilie handelt sondern um einen recht großen reitstall ja auch nicht den druck die sachen rauszukriegen. bei vermieter x handelt es sich um einen recht, ich würde sagen, terrorfreudigen menschen, der jede gelegenheit ausnutzt andere in die pfanne zu hauen und auch noch daran zu verdienen. trotzdem hatten die mieter eigentlich immer ein gutes und ehrliches verhältnis zu ihm. |
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| AW: Fremdes Eigentum wegschmeißen/verkaufen Hallo, sorry, mit Fachwissen kann ich leider nicht dienen, ich bin kein Jurist. Wenn es sich dabei um meine Person handeln würde, wäre mein nächster Weg zu einem (Fach-)Anwalt, egal ob ich nun eine RV habe oder nicht. Offensichtlich hat der Vermieter irgendetwas verkauft und mindestens das ist sicher nicht rechtens, irgendwelchen "Ramsch" entsorgen ist ja schwer nachzuweisen, aber wenn da noch "Gewinn" gemacht wurde, dann hat man ja schon den Nachweis, daß er sich unrechtmäßig bereichert haben muß. Aber wie gesagt, ich würde es einem Anwalt überlassen und zusehenm, daß dieser auf Schadensersatz klagt. Gruß Huutsch |
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