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Freiheitsberaubung vs Sachbeschädigung

Dies ist eine Diskussion zu Freiheitsberaubung vs Sachbeschädigung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 10.12.2011, 17:30
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Post Freiheitsberaubung vs Sachbeschädigung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Online Community,

ich hatte neulich eine tief greifende und lange Debatte. Im Mittelpunkt hierbei stand, ob das persönliche Recht der Freiheit oder Sachbeschädigung mehr Priorität genießt.
Veranschaulicht an einem Beispiel:

Person A wird zu einem Unternehmen B eingeladen. Dort wird Person A ein Video gezeigt. Nachdem das Video vorbei ist probiert Person A den Raum zu verlassen, dieser ist jedoch abgeschlossen. Es besteht keine Kommunikationsfähigkeit und der Person A gelingt es nicht auf sich aufmerksam zu machen. Einige Zeit verstreicht und Person A verschafft sich gewaltsam die Möglichkeit den Gebäudekomplex des Unternehmens B zu verlassen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ist dieses Verhalten der Person A eine Sachbeschädigung oder wehrt sich Person A nur gegen die "Freiheitsberaubung", wobei Person A später gegen dessen Willen festgehalten wird.
Weiterführend würde mich interessieren, ob diese Person A nun die Schäden, verursacht durch ein erzwungenes Verhalten, begleichen muss oder ob die Kosten zu lasten des Unternehmens B fallen

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe
freundliche Grüße
Jack ONeill
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Alt 11.12.2011, 00:59
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AW: Freiheitsberaubung vs Sachbeschädigung

Wenn A da eingesperrt wurde, dann stellt sich die Frage gar nicht, ob Eigentum oder Freiheit schwerer wiegen. Dann befindet sich A in einer Notwehrsituation und ist berechtigt, jedes notwendige Mittel zu ergreifen, um wieder in Freiheit zu gelangen.

Davon abgesehen gilt die Faustregel: Das Eigentum ist im Vergleich zu den Rechten einer Person relativ schwach in Abwägungsfragen. Freiheit, Gesundheit und Leben sind "mehr wert".
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 15:06
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AW: Freiheitsberaubung vs Sachbeschädigung

danke für die schnelle und kompetente Antwort!
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