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Frage zu fristgerechter Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Frage zu fristgerechter Kündigung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 22.06.2009, 18:40
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Frage zu fristgerechter Kündigung

Hallo Zusammen,

Mal angenommen Eheleute X und Y sind beide in einem Pflegeheim und wollen das Vertragsverhältnis kündigen.

Im Pflegeheimvertrag steht darüber folgendes:
„Der Bewohner kann den Pflegeheimvertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen.“

Eheleute XY möchten zum 30.06. das Pflegeheim verlassen. Sie würden am 23.06. kündigen, wäre die Kündigung nach obigem Pflegeheimvertrag noch fristgerecht?

Ich denke die Kündigung ist fristgerecht, meine Annahme wird folgendermaßen bestätigt:
XY bezahlen Ihre Pflegeheimkosten immer am 03. des jeweiligen Monats im Voraus.
Also z.B.:
Am 03.06. für den Monat Juni oder am 03.07 für den Monat Juli usw.

Stimmt meine Annahme oder besteht zwischen Kündigung und Bezahlung kein Zusammenhang. Wann ist die Kündigung fristgerecht?

Ich benötige dringendst Hilfe. Bitte, bitte meldet euch. Ist seht wichtig.

Vielen Dank im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 20:05
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AW: Frage zu fristgerechter Kündigung

Zitat:
Zitat von Andi70012
„Der Bewohner kann den Pflegeheimvertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen.“
Das heißt, dass für diesen Juni die Kündigung spätestens am 03.06.2009 hätte zugehen müssen!

Und für den Juli wäre es der 03.07.2009. Dann könnte man zum 31.07.09 ausziehen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 20:12
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AW: Frage zu fristgerechter Kündigung

Zitat:
Zitat von Andi70012
„Der Bewohner kann den Pflegeheimvertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen.“
Eheleute XY möchten zum 30.06. das Pflegeheim verlassen. Sie würden am 23.06. kündigen, wäre die Kündigung nach obigem Pflegeheimvertrag noch fristgerecht?
Nein, Kündigung spätestens am 3.7. zum 31.7., siehe oben.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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