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Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel

Dies ist eine Diskussion zu Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 17.08.2008, 19:00
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Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel

Halli ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage:
Wenn jmd in einem Laden (B)ein Gerät vom Hersteller (I)kauft , es benutzt und sich bei der Reinigung eine Verletzung zu zieht, was hat er dann für Ansprüche?->Frage stellt sich auf einen Schadensersatzanspruch gegen I, nicht gegen B!!!!
Anhang: Es lag eine Montage- Anleitung vor, jedoch war diese unbrauchbar. (IKEA-Klausel?)Bei der ersten Nutzung des Gerätes ging alles gut, erst bei er Reinigung zog sich der Benutzer die Verletzung zu.
Mein Problem ist, dass sich die Aufgabenstellung nicht auf den Anspruch gegen B, sondern gegen den Hersteller I bezieht. Da besteht ja kein vertragliches Verhältnis. Wie sieht hier der Ansatz bei der Prüfung aus? kann mir bitte jmd helfen?
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Alt 17.08.2008, 22:03
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AW: Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel

Zitat:
Zitat von ammoniak1986
Mein Problem ist, dass sich die Aufgabenstellung nicht auf den Anspruch gegen B, sondern gegen den Hersteller I bezieht. Da besteht ja kein vertragliches Verhältnis. Wie sieht hier der Ansatz bei der Prüfung aus? kann mir bitte jmd helfen?
Wo liegt denn da das Problem?
Du hast doch sicher schon von der Produkthaftung (PHG) gehört oder?

Hierbei dürfte es sich um einen Instruktionsfehler handeln, wenn es wirklich an der Anleitung lag oder ansonsten um einen Produktionsfehler.

Der Geschädigte muss nur den Schaden und den kausalzusammenhang zwischen Schaden und Produkt(fehler) nachweisen. Ein verschulden muss er nciht nachweisen, hier muss sich der Hersteller (oder EU Importeur eventuell auch mal der Händler) freibeweisen.

Für Sachschäden gibt es eine Selbstbeteiligung von glaube ich 500€. Für Personenschäden wir ab dem 1. Cent gehaftet.
Schmerzensgeld gibt es aber glaube ich nicht.

Also werden hier zB die Heilbehandlungskosten interessant. Ich glaube, dass der Verdienstausfall auch dabei ist.


Sollte ein Verschuldern nachweisbar sein ist das natürlich auch nicht schlecht. Hier gäbe es dann die volle Palette also auch Schmerzensgeld und HAftung für Sachschäden unter 500€.
Dies liegt zum beispiel vor wenn ein Beobachtungsfehler begangen wurde.
Wenn also zum Beispiel schon tausende Beschwerden wegen der gefährlichkeit der mangelhaften Aufbauanleistung bei dem HErsteller vorliegen und er nichts dagegen unternommen hat, die Käufer aufzuklären.

Achja nochwas:
Zu deiner IKEA Klausel. Dabei geht es darum, dass der Käufer Gewähleistungsansprüche gegen den Händler geltend machen kann weil die Anleitung einen Sachmangel hatte.
Wenn also aufgrund der fehlerhaften Anleitung das Produkt kaputt ist (und nicht nur der, der es gereinigt hat) dann müsste der Händler ersatz liefern.
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Alt 17.08.2008, 22:34
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AW: Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel

Zitat:
Zitat von alex-muc
Wenn also aufgrund der fehlerhaften Anleitung das Produkt kaputt ist (und nicht nur der, der es gereinigt hat) dann müsste der Händler ersatz liefern.
Ich glaube, dass hier noch einmal differenziert werden muss. §434 BGB, "Ikea-Klausel" : "Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden."
Es reicht also aus, dass die Montage fehlerhaft ist, nicht, dass die Sache fehlerhaft ist. Konkret: Eine aufgrund einer mangelhaften Anleitung befestigte Tür eines Regals berechtigt auch dann zur Geltendmachung der Rechte aus §437, wenn sie zwar noch schließt (und somit kein Sachmangel vorliegt), aber schief hängt.
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Alt 17.08.2008, 22:43
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AW: Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel

Zitat:
Zitat von lawstud
Eine aufgrund einer mangelhaften Anleitung befestigte Tür eines Regals berechtigt auch dann zur Geltendmachung der Rechte aus §437, wenn sie zwar noch schließt (und somit kein Sachmangel vorliegt), aber schief hängt.
Wie kommst du denn von "sie schließt noch" auf "somit kein sachmangel". Würde die Türe auch ohne fehlerhafte Montage schief hängen (aber trotzdem noch schließen) läge doch 100% ein Sachmangel vor, weil Türen eben nach normalen Gegebenheiten nicht nur zu schließen haben, sondern auch gerade sitzen müssen.

Oder hast du dich eventell nur so undeutlich ausgedrückt wie ich?

Mit "Wenn also aufgrund der fehlerhaften Anleitung das Produkt kaputt ist" habe ich gemeint, dass man das eigentlich fehlerfreie Produkt durch die fehlerhafte Anleitung bei der Monate kaputt macht...
Und da greift dann diese IKEA Klausel....

Aber da sind wir uns ja glaube ich einig...oder wo müssen wir noch dirfferenzieren.


(Und wenn nichts kaputt geht, aber trotzdem was schief hängt muss der Händler natürlich richtige Instruktionen geben...)
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Alt 18.08.2008, 10:13
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Vertragliche Ansprüche?

Danke schonmal dafür,d ass sich dafür jmd interessieret=) mein Problem ist eher das: kann hier auf irgendeine Weise ein vertraglicher ANspruch zustanden kommen? ich htte gedacht, dass etl. eine Drittschadenliquidation infrage käme, denn der Käufer hat ja den Schadne aber keinen ertraglichen Anspruch, aber der B hat ja einen Anspruch aber keinen Schaden. Die ProdHAFTUNG ist sicher einschlägig, dass dachte ich mir, aber gibt es eine Möglichkeit dass hier irgendwo ein vertraglicher Anspruch drin steckt?
PS: in m einer HA prüfe ich das Snicers Urteil , da verklagt K auch Snicers und Cola aus 823.. deswgen wundert es mich ein bisl dass ich die ganze HA nur 823 und ProdhaftG prüfe, deswegen SUCHE ich einen vertraglichen^^oder stecvkt hier wirklich keiner dirn?
desweitern:das Gerät um das es geht ist eine tapeziermaschine ,die im Baumarkt gekauft wird. Der Baumakrt importiert diese aus einem fernöstlichen Land von I. Esx liegt zwar eine Gbrauchsanweisung bei, jedochist das Deutsch kaum lesbar. MEin Käufer benuntzt diese überhaupt nicht. Bei der ersten Benutzung geht alles gut, aber als er das Gerät für den Zweiten Gebrauch säubern will, schneidet er sich in die Hand...
Daher dachte ich, es hätte was mit der IKEA klausel zu tun, aber ich lasse mich gern belehren^^also bitte helft mir nochmal!
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  #6 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 10:58
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AW: Vertragliche Ansprüche?

Vertragliche HAftung? Hm...

Kann sein, dass es eine Garantie seitens des Herstellers oder Importeur gibt. Aber das hier auch solche Schäden abgedeckt wäre ist eher zweifelhaft. Und wenn es die gäbe würde es ja in deinem Sachverhalt stehen.

Eventuell hat der B ja eine Aufklärungspflicht verletzt wen es von der Gefährlichkeit wusste - hier wären wir ja auch wieder in der vertraglichen Haftung. Aber auch dafür müsste es ja Ansatzpunkte im Sachverhalt geben.

Drittschadensliquidation klappt hier meiner Meinung nach nicht. B hat ja auch nicht unbedingt einen Anspruch... und wenn B einen Anspruch wegen zB grober Fahrlässigkeit hätte, so hätte K ihn ja aus deliktischer Haftung auch, oder sehe ich da was falsch?
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  #7 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 11:07
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AW: Vertragliche Ansprüche?

Ja das ist ja mein Problem; ob die Drittschadensliquidation existiert, wenn ein deliktischer Ansrpcuh, oder eben ProdhaftG infrage kommt*grübel* AUsserdem ist die Aufgabenstellung, Ob K gegen I(!!!!) einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Behandlungkosten hat-nicht, von wem er das verlagen kann....das bereitet mit echt kopfzerbrechen..Habe auber auch das Gefühl, dass dei DSL nur greift, wenn kein anderer Anspruch besteht...ODER???
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Alt 18.08.2008, 16:18
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AW: Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel

Eine DSL scheiter hier schon daran, dass keine "zufällige Schadensverlagerung" vorliegt. Das ist nur bei Gefahrtragungsregeln, mittelbarer Stellvertretung und Obhut für fremde Sachen anzunehmen.

Ein Anspruch gegen I dürfte sich sowohl aus ProdHaftG ergeben (aber das ist ein zahnloser Papiertiger) und aus § 823 i.V.m. den Grundsätzen zur Produzentenhaftung. Hier als Unterfall die verletzte Instruktionspflicht des Herstellers. Mit der IKEA-Klausel hat das gar nix zu tun (!). Denn 1. ist der Sachmangel ist keine Voraussetzung für den Ersatz von Körperschäden und 2. wurde die Maschine nicht zusammen gebaut, sondern gereinigt. Die Sache selber war also völlig OK (was man von der von mir mühsam und schief zusammengebauten Kommode nicht sagen kann).

Also ab in die Literatur zur Produkthaftung im Rahmen des § 823 und diskutieren, ob sich durch das ProdHaftG etwas daran geändert hat (hat es nicht) und warum.
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Alt 18.08.2008, 18:40
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AW: Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel

Zitat:
Zitat von Loop
Also ab in die Literatur zur Produkthaftung im Rahmen des § 823 und diskutieren, ob sich durch das ProdHaftG etwas daran geändert hat (hat es nicht) und warum.
Loop, willst du mit "hat es nicht" sagen, dass §823 und ProdHaftG genau das gleiche aussagen? Ich glaube das willst du nicht, oder?
Er wird es wohl so in der Richtung schreiben müssen, dass zum einen das ProdHaftG angewandt werden kann, nach dem es für den Geschädigten mit größter Wahrscheinlichkeit einen Ersatz gibt. Zum anderen ist es aber naheliegend, dass dieser Instruktionsfehler grob Fahrlässig begangen wurde und deshalb nicht nur die minimale HAftung (nach ProdHAftG) sondern wahrscheinlich die ganze deliktische HAftung nach §832 eintreten wird....
Also das gleich ist das ja nicht....
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  #10 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 00:51
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AW: Frage-HA-Anspruchsgrundlage gesucht-IKEA-Klausel

Das kenn ich doch ^^
Vielleicht hilft dir das:

http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls...0T2%2015-5.pdf
Seite 10
bzw.
http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls...enP5%201-7.pdf
Seite 7

Schaus dir einfach mal an ...
lg
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