Dies ist eine Diskussion zu Frage Eigentumsrecht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Frage Eigentumsrecht Person A kauft zusammen mit Person B ein Auto. Sie teilen die Kaufsumme 50:50. Im Brief wird nur Person A eingetragen. Person A+B schließen untereinander aber einen privaten Vertrag ab, der besagt, daß das Fahrzeug beiden zu gleichen Teilen gehört. Ist dieser Vertrag bei einem Streit rechtsgültig oder muß er notariell beglaubigt werden? Danke für eine Antwort, 101 |
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| Hallo, mE ist der Vertrag rechtsgültig. Ein Formerforderniss ist soweit ich sehe nicht gegeben (Formerforderniss müsste gesetzl. bestimmt sein), einer notariellen Beurkundung bedarf es nicht. Auch das nur A in den KFZ Brief eingetragen ist hindert das Miteigentum von B nicht. Der KFZ Brief hat für die Eigentümerstellung lediglich Indizwirkung. Da es vorliegend eine privatschriftliche Vertragsabrede gibt dürfte die (Mit-) Eigentümerstellung des B auch leicht beweisbar sein. |
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