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Fitnessstudio Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio Kündigung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 20:53
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Fitnessstudio Kündigung

Hallo,
Vielleicht kann mir jemand Auskunft über folgenden fiktiven Fall geben. Nehmen wir an, in einem Vertrag steht eine Formulierung wie:
Zitat:
Der Monatsbeitrag beträgt zur Zeit: x € (z.b. 30 €)
Als vereinbarter gelten die jeweils gültigen Mitgliedsbeiträge.
Sollte der Vertragsnehmer nun zu einem Zeitpunkt per Lastschrifteinzug einen Betrag x+y € (z.b. 30 € + 10 € = 40 €) abgebucht bekommen, ist dies juristisch rechtens?
Annahme: Der Vertragsnehmer wurde nicht über eine zukünftige Preiserhöhung informiert.
Ist dies vielleicht sogar ein möglicher Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Auf die Antworten bin ich gespannt

Mit freundlichen Grüßen
Jean
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 13:52
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AW: Fitnessstudio Kündigung

Also grundsätzlich geht es garnicht, einfach so irgendwelche Geldbeträge vom Konto zu buchen, von denen der Vertragsnehmer nichts wusste und nicht unterschrieben hat.
Zudem ist eine Änderung innerhalb eines Vertrages (Kostenerhöhung,o.Ä. was Nachteile mit sich bringt) ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 14:24
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AW: Fitnessstudio Kündigung

Moooment. Einer Vertragsänderung kann der andere Partner widersprechen. Der Vertrag wird dann zu den alten Bedingungen weitergeführt. Nix mit außerordentlicher Kündigung.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 17:56
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AW: Fitnessstudio Kündigung

Ich kenne viele Verträge (Strom,o.Ä.) bei denen eine Kostenerhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht hervorruft.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 19:17
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AW: Fitnessstudio Kündigung

Mit welcher Rechtsgrundlage? Wenn ein Vertragspartner A den Vertrag ändern will ist der andere B nicht zur Einverständnis gezwungen. Er kann ein Weiterlaufen des Vertrags erzwingen. Eine Nichtzumutbarkeit und ein Recht zur aoK wird bei einer Preiserhöhung für den Fordernden A selten vorliegen.

Anders, wenn es vertraglich - individuell oder in AGB - ausgemacht ist.

Wenn Du auf Stromverträge oder Kfz-Versicherungsn abzielst: die können ja von beiden Partnern recht kurzfristig gekündigt werden, wenn der andere der Preiserhöhung nicht zustimmt. Darum erhöhen die Versicherungen die Tarife ja kurz vor Vertragsende.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 09:16
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AW: Fitnessstudio Kündigung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen

Wenn Du auf Stromverträge oder Kfz-Versicherungsn abzielst: die können ja von beiden Partnern recht kurzfristig gekündigt werden, wenn der andere der Preiserhöhung nicht zustimmt. Darum erhöhen die Versicherungen die Tarife ja kurz vor Vertragsende.
aah,ok dann nehm ich alles zurück
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