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Fehlerhafte Telefonbucheinträge

Dies ist eine Diskussion zu Fehlerhafte Telefonbucheinträge innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 15:51
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Fehlerhafte Telefonbucheinträge

Hallo Experten,
wer trägt eigentlich die Verantwortung für fehlerhafte Telefonbucheinträge? Gemeint sind die sog. Grund- oder Basiseinträge, also keine extra bestellten Inserate.
Die Verlage verweisen auf die jeweiligen (Telefon-)Provider, diese geben an, niemanden feststellen zu können, wer eine falsche Eingabe verursacht habe.
Soweit es sich um gewerbliche Telefonnummern handelt, kann man damit durchaus einen wirtschaftlichen Schaden erleiden.
Wen kann man mit welcher Schadensbezifferung haftbar machen?

Vielen Dank für Infos dazu.
Morgan
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2009, 20:35
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AW: Fehlerhafte Telefonbucheinträge

theoretisch würde ich meinen liegt ein werkvertrag vor, da ein erfolgt (korrekte eintragung ) geschuldet ist. ob das auch gegenüber dem provider gilt, könnte schon streitg sein, könnte auch sein, dass man hier nur einen dienstvertrag animmt, der darauf gerichtet ist, die daten an den verlag weiterzuleiten.

alles egal, wenn man am ende eh zunäst bei 280 I BGB landet. dann stellt sich die frage nach dem verschulden. dass liegt dann zunächst beim jeweiligen beklagten, weil es vermutet wird.

allerdings kann der beklagte dann das verschulden wiederlegen. daran sind keine zu hohen anforderungen zu stellen. wenn der provider 10.000.000 einträge pro jahr vormimmt, dann ist es durchaus möglich, dass es hier außerhalb einer schadensverursachenden (vorwerbaren)schwelle liegt, so dass eigentlich schon gar kein verschulden ausgemacht werden kann. fehler passieren, kommt vor.

weiteres problem ist, dass der schaden durch den anspruchsteller bewiesen werden muss. was ist jetzt der konkrete schaden.......schwerlich zu bewesien, was da der konkrete schaden ist.

meiner meinung nach aussichtslos.
__________________
so sind die spielregeln aber nicht !!!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 05:45
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AW: Fehlerhafte Telefonbucheinträge

Also ich sehe dort auch kaum eine chance gibt da etwas zu erreichen.

1. Ist der Schaden nicht zu ermitteln, da man ja nicht weiß ob überhaupt jemand angerufen hätte
2. Die Provider hier sich meistens absichern und die Eintragung a. nicht als Vertragsbestandteil gilt sonder als freiwillige zusatzleistung b. nicht für korrektheit garantiert wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 11:34
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AW: Fehlerhafte Telefonbucheinträge

Danke erst mal für die Antworten.
Ich bin weder ein Prozeßhansl, noch versuche ich, jeden kleinen Fehler anderer zu Kohle zu machen.
Aber allmählich nervt ´s!!
Es ist keineswegs das erste Mal, dass so etwas vorkommt. Mal hat unser Firmenname einen Buchstaben zuviel, mal steht man mit dem Familiennamen unter der Geschäftsadresse drin. Übrigens war das eine ganz eigenartiger "Fehler". Dieser falsch geschriebene Firmenname, den der Verlag angeblich so vom Provider übermittelt bekommen hätte, stand niemals mit dem gleichen Schreibfehler auf einer Rechnung o.ä. Insofern könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass da eine Absicht dahintersteckt, die Leute zu ärgern, die auf einer Blacklist stehen, weil sie sich keine sauteuren Inserate aufschwatzen lassen.

Aktuell ist es so, dass das neue Telefonbuch vor Fehlern nur so strotzt. Der gewerbliche Eintrag (Provider ist ein großes Unternehmen mit "T") ist wieder mal statt mit dem Firmennamen mit dem Familiennamen eingetragen und noch dazu mit alter (Geschäfts-)Anschrift und noch dazu mit Telefonnummern, die zwar stimmen, aber gar nicht veröffentlich werden sollten, weil da nur Fax und EC-Cash-Gerät angeschlossen sind. Katastrophal!!

Unser privater Eintrag bei einem anderen Provider fehlt komplett. Darüber sind wir nicht so böse, aber beantragt hatten wir das nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.02.2009, 19:07
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AW: Fehlerhafte Telefonbucheinträge

Zum aktuellen Eintrag:

Läuft der "Geschäftsanschluss" auf den Firmen- oder Familiennamen oder lauten nur die Rechnungsanschrift und der Verzeichniseintrag auf den Firmennamen?

Wenn letzteres der Fall ist und eine Änderung am Anschluss (Bestands/Tarifänderung) stattgefunden hat, kann es sein, dass der Verlag vom Provider die ursprünglichen Stammdaten (Anschlussinhaber) für den Verzeichniseintrag mitgeteilt bekommt.

Inwiefern sich hier die Provider absichern weiß ich nicht.
Dennoch sollte nachvollzogen werden können - egal ob vom Verlag oder Provider, wer die Änderung vorgenommen hat.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 04:07
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AW: Fehlerhafte Telefonbucheinträge

Also ich habe einfach mal im Telefonbuch nachgeschaut:

2. Seite Impressum

Zitat:
Herrausgeber und Verleger GbR übernehmen für die Richtigkeit der von den Telefonkunden gemachten Angaben keine Gewähr. Für Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder unterbliebener Eintragungen im Telefonbuch DasÖrtliche entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Also selbst wenn die Angaben vom Kunden richtig gemacht wurden, wird ein Schadensersatz von vornherein ausgeschlossen.

Also könnte man natürlich einen Schuldigen ausmachen, ihn aber nicht belangen

Dazu gibt es auch schon ein Urteil vom OLG Celle:

Zitat:

Einem Gewerbetreibenden steht nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle mangels betriebsbezogenen Eingriffs gem. § 823 I BGB kein Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu, wenn infolge eines Versehens der Deutschen Telekom AG für ein Jahr die Eintragung in ein örtliches Telefonbuch unterbleibt.
Ein Schadensersatzanspruch kommt ferner nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 21 Abs. 1, 3 TKV in Betracht, wenn zwar durch ein fahrlässiges Versehen der Telekom der AG die Eintragung des Gewerbetreibenden in das örtliche Telefonbuch unterbleibt, dieser aber für den fraglichen Zeitraum in das überörtliche Telefonbuch eingetragen ist.
OLG Celle, Urteil vom 7. September 2006 - 8 U 99/06
{gefunden via Recht und Alltag}
Genauere Infos:

http://www.ra-kotz.de/telefonbucheintrag.htm

Hier geht es zwar um eine Nicht-Eintragung, ich gehe aber davon aus, dass es bei einem fehlerhaften Eintrag in Bezug auf Schadensersatz genau zu solch einer Entscheidung kömmen würde.

Das einzige was ich sonst noch vergleichbares gefunden habe ist, das der Provider zu einer sofortigen Änderung in den Internetverzeichnissen gezwungen werden kann.

http://www.telespiegel.de/news/08/19...telekom-t.html
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  #7 (permalink)  
Alt 12.02.2009, 12:56
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AW: Fehlerhafte Telefonbucheinträge

@junichi
Tatsächlich wurde mangels bestätigter Eintragung beim Registergericht der Telefonanschluss unter dem Familiennamen beantragt, aber sofort nach Zustellung der HRA berichtigt. Selbst wenn ich noch zugute halte, dass die Datenübermittlung ausgerechnet in dieser Zwischenzeit übermittelt worden wäre, wäre noch immer die öffentliche Telefonnummer falsch und die Adresse.
@xflash
Vielen Dank für die Mühe. Ich habe auch noch etwas gefunden:
Zitat:
Der 8. Zivilsenat verneinte eine Vertragsverletzung, weil sich die Telekom lediglich zur Aufnahme der klägerischen Daten in ihre Datenbank verpflichtet habe mit der Maßgabe, diese zur Veröffentlichung in Telefonbüchern zu verwenden. Eine Verpflichtung zum Eintrag in das örtliche Telefonbuch sei sie dagegen nicht eingegangen. Auch stelle die unterlassene Eintragung keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Kläger dar, weil es an einer unmittelbaren betriebsbezogenen Beeinträchtigung fehle. Die Nichteintragung in das örtliche Telefonbuch habe nämlich mit dem Betrieb des Versicherungsbüros unmittelbar nichts zu tun, sondern hätte auch jede Privatperson treffen können. Schließlich bestehe auch kein Anspruch wegen Verletzung der sog. Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), weil weder ein Anspruch auf Eintragung in ein bestimmtes Telefonkunden-verzeichnis bestehe noch eine vorsätzliche und zielgerichtete Diskriminierung der Kläger festzustellen sei. Quelle: Pressemitteilung des OLG Celle (28.09.2006)
Somit muss ich wohl irgendwelche Regressansprüche abhaken, stelle aber fest, dass die Ware Telefonbuch ein fast rechtsfreier Raum zu sein scheint. Es ist m.E. grotesk, mit welcher Akribie bis ins kleinste Detail Regelungen erlassen werden, und andernorts stellt man, geht man in die Tiefe, fest, dass eigentlich nichts geregelt ist.
Auch wenn das Telefonbuch "kostenlos" zu sein scheint, was es ja nicht ist, sollte eine Mindestqualität garantiert sein..... , notfalls per Gesetz geregelt, denn die Telefonbuchverlage besitzen ein Oligopol.
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