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Falsche Rechnungsangaben

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Rechnungsangaben innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 19:55
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Falsche Rechnungsangaben

Beispiel. A stellt eine Rechnung aus, für einen deutlich falschen Abrechnungszeitraum aus. Fehler ist so offensichtlich, dass es kein Irrtum sein kann.
Macht zudem unrichtige Angaben über den Rechnungsgrund.

Wie ist das zu werten?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 19:59
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AW: Falsche Rechnungsangaben

Zitat:
Fehler ist so offensichtlich, dass es kein Irrtum sein kann.
schreibfehler?

Zitat:
Wie ist das zu werten?
kommt auf den grund an.

am besten man reklamiert und fordert eine korrekte rechnung an.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 09:05
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AW: Falsche Rechnungsangaben

Das habe ich mir auch zunächst gedacht. Das könnte auch die einfachste Ausrede sein.

Wenn man den Kontext betrachtet, A hat eine falsche Begründung für die Rechnung angegeben, außerdem, Rechnungsbetrag stünde bei einem korrekten Abrechnungszeitrum völlig im Widerspruch zur Leistung.
Es liegt durchaus nahe, dass die Daten "geändert" wurden, um den Betrag zu rechtfertigen.

Welche Konsequenzen hat dies?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 11:08
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AW: Falsche Rechnungsangaben

??? mit anderen worten, es wurde mehr abgerechnet, als geleistet wurde? dann ist die rechnung falsch, man braucht sie nicht zahlen. dann sollte man sie reklamieren.

Zitat:
Zitat von mybutterfly Beitrag anzeigen
Welche Konsequenzen hat dies?
gar keine.

wenn man nachweisen kann, dass das in betrügerischer absicht geschah, wäre sowas (versuchter) betrug. das wäre eine straftat, die kann man anzeigen.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 12:13
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AW: Falsche Rechnungsangaben

Ich habe gelesen, dass bei Betrug ein rechtswidriges Geschäft vorliegen muss. Das Geschäft selbst ist nicht rechtswidrig. Oder wie ist das gemeint?

Mal angenommen, es wurde in arglistiger Absicht eine falsche Rechnung erstellt, um einen höheren Abrechnungsbetrag zu rechtfertigen als ursprünglich vereinbart.

Ich komme irgendwie wie mit den Rechtsfolgen aus einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht klar.
Dass man bei Anfechtung z.B. wegen Irrtum einen evtl. Schaden zurückzahlen muss, ist klar.

Wie ist es aber bei der Täuschung, vor allem wenn nicht A, der die Rechnung erstellt hat, daraus einen Schaden hat, sondern B??
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  #6 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 16:28
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AW: Falsche Rechnungsangaben

Zitat:
Zitat von mybutterfly Beitrag anzeigen
Ich habe gelesen, dass bei Betrug ein rechtswidriges Geschäft vorliegen muss. Das Geschäft selbst ist nicht rechtswidrig. Oder wie ist das gemeint?
??? keine ahnung. da müsstest du dort fragen, wo du es gelesen hast.

Zitat:
Mal angenommen, es wurde in arglistiger Absicht eine falsche Rechnung erstellt, um einen höheren Abrechnungsbetrag zu rechtfertigen als ursprünglich vereinbart.
das wäre betrug.

Zitat:
Wie ist es aber bei der Täuschung, vor allem wenn nicht A, der die Rechnung erstellt hat, daraus einen Schaden hat, sondern B??
mach mal einen fiktiven sachverhalt, aber konkret. so ist das völlig wischi-waschi. da kann ich nix zu sagen.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 16:50
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AW: Falsche Rechnungsangaben

ok.

Ein Hersteller liefert Produkte an B und stellt hierfür eine wesentlich höhere Rechnung aus. B erkennt die Täuschung allerdings nicht.
Mit dieser Rechnung ist eine Vertragsbindung verknüpft.

Aufgrund der höheren Preise verliert B deutlich an Absatz. B hat also auch einen Schaden daraus.

Lassen wir mal außen vor, dass es hier um zwei Vollkaufleute handelt und B es hätte erkennen müssen. Mich interessiert hier allein der obige Sachverhalt, ob sich daraus eine Schadensersatzpflicht ergibt.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 17:05
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AW: Falsche Rechnungsangaben

Zitat:
Zitat von mybutterfly Beitrag anzeigen
Mit dieser Rechnung ist eine Vertragsbindung verknüpft.
hä...? das ist nicht nachvollziehbar und unverständlich.

Zitat:
Aufgrund der höheren Preise verliert B deutlich an Absatz. B hat also auch einen Schaden daraus.
das ist auch nicht verständlich. wie soll ein absatzverlust aus ner zu hohen rechnung eines vorlieferanten resultieren?

Zitat:
Lassen wir mal außen vor, dass es hier um zwei Vollkaufleute handelt und B es hätte erkennen müssen.
dann ist b zur rechnungsprüfung verpflichtet.

Zitat:
Mich interessiert hier allein der obige Sachverhalt, ob sich daraus eine Schadensersatzpflicht ergibt.
nein.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 17:14
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AW: Falsche Rechnungsangaben

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hä...? das ist nicht nachvollziehbar und unverständlich.

das ist auch nicht verständlich. wie soll ein absatzverlust aus ner zu hohen rechnung eines vorlieferanten resultieren?

dann ist b zur rechnungsprüfung verpflichtet.

nein.
B hat sich bei Abnahme vertraglich verpflichtet, diese Stückzahl monatlich ein Jahr lang abzunehmen.

Der Absatzverlust entsteht, weil dann zu hohe Endpreise verlangt werden mussten, die nicht den Marktbedingungen entsprachen.

Das weiß ich. Deswegen habe ich ja gesagt, dass wir dieses Kriterium ausschließen.
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  #10 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 17:19
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AW: Falsche Rechnungsangaben

Zitat:
Zitat von mybutterfly Beitrag anzeigen
B hat sich bei Abnahme vertraglich verpflichtet, diese Stückzahl monatlich ein Jahr lang abzunehmen.
und vertraglich sind keine preise vereinbart oder wie?

Zitat:
Der Absatzverlust entsteht, weil dann zu hohe Endpreise verlangt werden mussten, die nicht den Marktbedingungen entsprachen.
nein. der absatzverlust entsteht, weil der endpreis nicht marktgerecht ist. der endpreis musst nicht verlangt werden, wie du annimmst. das ist sache der eigenen kalkulation.
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