Dies ist eine Diskussion zu Falsche Rechnungsangaben innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Falsche Rechnungsangaben Macht zudem unrichtige Angaben über den Rechnungsgrund. Wie ist das zu werten? |
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| AW: Falsche Rechnungsangaben Zitat:
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am besten man reklamiert und fordert eine korrekte rechnung an. |
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| AW: Falsche Rechnungsangaben Das habe ich mir auch zunächst gedacht. Das könnte auch die einfachste Ausrede sein. Wenn man den Kontext betrachtet, A hat eine falsche Begründung für die Rechnung angegeben, außerdem, Rechnungsbetrag stünde bei einem korrekten Abrechnungszeitrum völlig im Widerspruch zur Leistung. Es liegt durchaus nahe, dass die Daten "geändert" wurden, um den Betrag zu rechtfertigen. Welche Konsequenzen hat dies? |
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| AW: Falsche Rechnungsangaben ??? mit anderen worten, es wurde mehr abgerechnet, als geleistet wurde? dann ist die rechnung falsch, man braucht sie nicht zahlen. dann sollte man sie reklamieren. gar keine. wenn man nachweisen kann, dass das in betrügerischer absicht geschah, wäre sowas (versuchter) betrug. das wäre eine straftat, die kann man anzeigen. |
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| AW: Falsche Rechnungsangaben Ich habe gelesen, dass bei Betrug ein rechtswidriges Geschäft vorliegen muss. Das Geschäft selbst ist nicht rechtswidrig. Oder wie ist das gemeint? Mal angenommen, es wurde in arglistiger Absicht eine falsche Rechnung erstellt, um einen höheren Abrechnungsbetrag zu rechtfertigen als ursprünglich vereinbart. Ich komme irgendwie wie mit den Rechtsfolgen aus einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht klar. Dass man bei Anfechtung z.B. wegen Irrtum einen evtl. Schaden zurückzahlen muss, ist klar. Wie ist es aber bei der Täuschung, vor allem wenn nicht A, der die Rechnung erstellt hat, daraus einen Schaden hat, sondern B?? |
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| AW: Falsche Rechnungsangaben Zitat:
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| AW: Falsche Rechnungsangaben ok. Ein Hersteller liefert Produkte an B und stellt hierfür eine wesentlich höhere Rechnung aus. B erkennt die Täuschung allerdings nicht. Mit dieser Rechnung ist eine Vertragsbindung verknüpft. Aufgrund der höheren Preise verliert B deutlich an Absatz. B hat also auch einen Schaden daraus. Lassen wir mal außen vor, dass es hier um zwei Vollkaufleute handelt und B es hätte erkennen müssen. Mich interessiert hier allein der obige Sachverhalt, ob sich daraus eine Schadensersatzpflicht ergibt. |
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| AW: Falsche Rechnungsangaben hä...? das ist nicht nachvollziehbar und unverständlich. Zitat:
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| AW: Falsche Rechnungsangaben Zitat:
Der Absatzverlust entsteht, weil dann zu hohe Endpreise verlangt werden mussten, die nicht den Marktbedingungen entsprachen. Das weiß ich. Deswegen habe ich ja gesagt, dass wir dieses Kriterium ausschließen. |
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| AW: Falsche Rechnungsangaben Zitat:
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