Dies ist eine Diskussion zu Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? nehmen wir mal an Person X und ein Freund waren Samstag Nacht spontan mit einem Bekannten bei seiner Schwester und haben dort was getrunken.Der Bekannte wollte dann nochmal kurz irgendwo hin und die Person X bot ihm an sein Fahrrad zu nehmen da er nicht lange weg bleiben wollte.Nun tauchte er nicht wieder auf und Person X hat bis heute weder was von ihm gehört noch sein Fahrrad wiederbekommen.Alle Versuche ihn bei seiner Schwester und seinem Wohnort zu erreichen schlugen fehl.Person X hat dann bei seiner Schwester und seinem Wohnort einen Zettel an die Tür geklebt und einen in den Briefkasten geworfen.Dort stand drin wenn er sich bis heute Abend nicht meldet sieht er sich dazu gezwungen dies zur Anzeige zu bringen.Nun fragt er sich bringt das überhaupt was in diesem Fall?Kann man da überhaupt von Diebstahl reden?Er war sehr alkoholisiert hat zur Zeit keinen festen Wohnort und schläft bei einem Freund.Arbeiten tut er auch nicht.Bringt dort eine Anzeige überhaupt etwas?Muss er für das Fahrrad aufkommen wenn er das nicht mehr hat oder womit müsste er rechnen?Wenn Person X da eh kein Geld erwarten kann fragt er sich ob es den ganzen Stress den es danach geben wird überhaupt wert ist.Weil den wird es danach sicher geben wenn die Polizei bei seinem Kollegen auftaucht wo er zur Zeit wohnt. Gruß Geändert von olli123 (29.11.2011 um 17:43 Uhr). |
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| AW: Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? ![]() Zitat:
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| AW: Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? So habe es mal etwas umgeändert so ok? Gruß |
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| AW: Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? Zitat:
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| AW: Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? Zitat:
Gruß |
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| AW: Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? ein diebstahl kommt hier nicht in frage, da es am bruch des fremden gewahrsams fehlt. Der X hat dem B das Fahrrad ja freiwillig überlassen. In Betracht kommt hier aber eine Unterschlagung. Es liegt eine fremde bewegliche Sache vor. Der B müsste sich das Rad auch objektiv erkennbar zugeeignet haben und diese Zueignung müsste objektiv rechtswidrig gewesen sein. Das dürfte hier beides der Fall sein. Schließlich muss der B auch Vorsatz hinsichtlicher all dieser Merkmale gehabt haben. Auch das dürfte gegeben sein. Zivilrechtlich hat der A natürlich einen Anspruch auf Herausgabe des Rads und falls der B das Rad nicht mehr hat, einen Anspruch auf Schadensersatz. |
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| AW: Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? Zitat:
schonmal danke für die Antwort. Also Person X hat immer noch nichts vom Bekannten gehört.Aber Person X war heute bei der Schwester und sie meinte das Person B gestern dort war und sagte das Rad wurde im gestohlen.Nur fragt sich Person X ob eine Anzeige überhaupt sinn macht weil der Bekannte keine Arbeit und keinen festen Wohnsitz hat.Person X rechnet nicht wirklich damit das es was bringen wird weil bei Person B ja nichts zu holen ist.Doofe Situation für Person X.Wenn es zur Anzeige kommt wird es sicher Ärger geben aber ob Person X Geld sehen wird er glaubt nicht daran. |
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| AW: Fahrrad an Bekannten verliehen Diebstahl oder nicht? Zitat:
__________________ Zitat:
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