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Erstattung Rücksendekosten

Dies ist eine Diskussion zu Erstattung Rücksendekosten innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 19:06
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Erstattung Rücksendekosten

Hallo zusammen,

jemand hat vor ein paar Tagen Ware bei einem Onlineunternehmen gekauft. Bei Bestellung hat er außerdem einen 10 Euro Gutscheincode in den Warenkorb gelegt. Der Warenwert war dadurch 10 Euro weniger. Die Portokosten standen allerdings noch mit 4,95 Euro auf der Rechnung. Nun hat er von dem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Unter den AGB konnte man folgendes finden:

Wie kann ich die Ware zurückgeben?

Innerhalb des zweiwöchigen Widerrufsrechts haben Sie die Möglichkeit, die bestellte Ware an uns zurückzusenden. Ab einem Warenwert von EUR 40,00 übernehmen wir die Portokosten der Rücksendung für Sie. Die Portokosten erstatten wir Ihnen mit Ihrem Rechnungsbetrag.

Der Rechnungsbetrag belief sich auf 59,90 Euro. Der Betrag wurde auch wieder zurückerstattet. Allerdings will das Unternehmen nun die entstandenen Portokosten nicht erstatten.

Als Antwort hat er diese Mail bekommen:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Laut neuestem Europäischem Recht, ist durch den Lieferanten einmalig der Hin- oder Rücktransport zu übernehmen. Da Ihnen bereits die Hinsendekosten erstattet wurden, bestehen für die Übernahme der Rücksendekosten durch uns kein rechtlicher Anspruch. Gern können Sie diesbezüglich Ihren Anwalt kontaktieren.

Es wurden die Hinkosten aber nicht erstattet. Kann mir nur erklären, dass sie den 10 Euro Gutschein irgendwie als Anlass nehmen um die Kosten der Rücksendung nicht zu erstatten.

Vielleicht kann ja ein Experte hier etwas dazu sagen?

Geändert von Gragry (18.10.2011 um 20:47 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 20:39
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AW: Erstattung Rücksendekosten

In den Forenregeln steht, dass keine ICH-Bezogenen Fragen beantwortet werden sondern rein fiktive Fälle.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 20:49
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AW: Erstattung Rücksendekosten

sorry, habs geändert!
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 21:03
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AW: Erstattung Rücksendekosten

Da der Warenwert > 40 Euro war hat der Händler die Kosten für die Rücksendung zu tragen.

Fraglich ist, ob die 4,99 € einklagbar sind. Es gab da mal sowas wie eine Mindesthöhe für Klageverfahren vor Zivilgerichten i.H.v. 10 €.

Natürlich könnte der Käufer den Verkäufer unter Verweis auf seinen (wenn auch erstmal fiktiven Anwalt) hinweisen, dass dieser sagte, die Kosten seien vom Händler zu tragen.


Natürlich muss der Verkäufer nur die 4,95 € erstatten, wenn diese wirklich vom Käufer bezahlt worden.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 21:28
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AW: Erstattung Rücksendekosten

Vom Käufer wurden die 4,95 Euro beim Kauf und bei der Rücksendung bezahlt. Der 10 Euro Gutschein wurde auch nur von der Ware abgezogen. Die 4,95 Euro wurden auf der Rechnung ganz normal aufgelistet.

Ist es möglich die 4,95 Euro durch z.B ein Brief per Einschreiben auf über 10 Euro zu bekommen? Oder könnten weitere Aufwendungen nicht in Rechnung gestellt werden?
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  #6 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 21:35
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AW: Erstattung Rücksendekosten

Wenn der Käufer die Versandkosten bei beiden Sendungen gezahlt hat, wären es ja schon 9,90 €.


Hat der Käufer nun 59,90 € für die Ware + 4,95 € gezahlt oder hat der Käufer die 4,95 € zweimal gezahlt?

Gab es keinen Retourenschein vonm Verkäufer?



Zu der 10 € Grenze sagt vllt. noch jemand anders was.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 13:01
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AW: Erstattung Rücksendekosten

ob es sich lohnt, wegen der portokosten zu klagen, ist fraglich
aber evtl ist das ganze prozedere abmahnfähig

OLG Hamburg · Beschluss vom 17. Februar 2010 · 5 W 10/10
http://openjur.de/u/32216.html

OLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2010 - 9 U 1283/09
http://medien-internet-und-recht.de/...ir_dok_id=2145


--> also schauen:
gibt es einen Hinweis in den AGB UND in den Widerrufsbelehrungen ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 13:40
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AW: Erstattung Rücksendekosten

Der Wert lag über 40 €. Damit hat der Käufer die Rücksendekosten in keinem Falle zu tragen!
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  #9 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 13:56
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AW: Erstattung Rücksendekosten

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Der Wert lag über 40 €. Damit hat der Käufer die Rücksendekosten in keinem Falle zu tragen!
recht haben und recht bekommen sind immer 2 dinge ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 14:35
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AW: Erstattung Rücksendekosten

Bisher hast du aber kurioser Weise verschwiegen, warum der Käufer die Versandkosten zahlen sollte, obwohl der Wert der Ware > 40 € ist.

Die Beschlüsse sind nice to know, aber unpassend für die Aufgabe.
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