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Erpressung

Dies ist eine Diskussion zu Erpressung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 16.01.2012, 21:18
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Erpressung

Hallo zusammen,

Ich bitte um die analyse dieses Fiktiven falles,

Partei A (Jungunternehmer GmbH, seit ca. 2 Jahren)
Partei B (privatperson mit Bilanzkenntnissen)

A ist laut Offenlegungsprlicht für Kaptialgesellschaften (§350 HGB) verpflichtet innerhalb von 12 Monaten nach dem Wirtschaftsjahr den Jahresabschluss offen zu legen.
Bei nicht Offenlegung (verstoß des Gesetzes) drohen bis zu 25.000,00 Euro Strafe vom Justizministerium.

B ist vertraut mit der Rechtslage und Erpresst nun A mit 10.000,00 Euro, da A immer noch nicht die Bilanz veröffentlicht hat (trotz 12 Monatiger Frist).

1) Welche Rechte hat A?
2) Ist A besser beraten die 10.000,00 Euro zu zahlen?
3) Soll A sofort die Polizei einschalten?
4) Wenn A die Polizei einschaltet, muss A dann automatisch mit 25.000,00 Euro Strafgebühr rechnen (für das Versäumnis)?
5) Kann bei einer Zahlung von A an B, Person B dann in irgendeiner eventualität davon kommen? Oder kann A taktisch B in eine falle Locken so dass B auf jedenfall zur rechenschaft gezogen wird?
6) Gibt es eine unterscheidung ob B annonym erpresst oder offen? A kann zwar eine Vermutung auf Grund von Aussagen haben, ist aber der Tatbestand ist ja der selbe. Aber der Ermittlungsaufwand erhöht sich ja dann. Das muss doch dann sicher zu mehr Strafe führen?
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