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Erlass von Ansprüchen und ihre Gültigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Erlass von Ansprüchen und ihre Gültigkeit innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 05.02.2011, 15:28
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Erlass von Ansprüchen und ihre Gültigkeit

A kauft von B ein Motorrad. B kauft von C ein Motorrad. C kauft von D das Motorrad und dann von D E.
Dies geschah alles innerhalb von einem Jahr.
Kaufvertraglich wurde immer zwischen allen Personen vereinbart, dass eventuelle Ansprüche immer auf die Kaufparteien übergehen.

E hat einen Sachmangel festgestellt.
D verweist auf A und A auf D.
Letztendlich will A und D gemeinsam zahlen an E, jedoch nur unter der Bedinung, dass jegliche Ansprüche damit abgegolten sind.

Angenommen E findet einen weiteren Sachmangel oder es stellt sich heraus, dass das Motorrad einen Unfall hatte oder dass es ein gestohlenes Motorrad ist, ist dann dieser Erlass gegen Zahlung wirksam?
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