Dies ist eine Diskussion zu Erfolglosen Kfz-Werkstattbesuch bezahlen?! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Erfolglosen Kfz-Werkstattbesuch bezahlen?! ich hab seit geraumer Zeit folgenden fiktiven Sachverhalt im Kopf und würde mal gerne dafür einen Lösungsansatz wissen ... Herr XY fährt einen AB, seit längerem plagt ihn das Problem, dass der Wagen nicht sofort beim ersten Versuch anspringt. Herr XY entschliesst sich die Vertragswerkstatt AB aufzusuchen. Es wird festgestellt, dass wohl lediglich ein Kabel ein Kabel defekt ist. Dieses wird gewechselt, der Wagen wird abgeholt 100 dafür bezahlt und am selben Tag tritt das Problem wieder auf... Also wieder in die Vertragswerkstatt. Der Meister diagnostiziert Zielsicher, dass das Kombiinstrument defekt ist. Also Kombiinstrument gewechselt, 250 bezahlt und am selben Tag tritt das gleiche Problem wieder auf ... Wieder in die Werkstatt, Meister weiß nicht mehr so genau Bescheid und versucht es mit dem Zündanlassschalter zu wechseln. Auf dem Auftrag zu dieser Reparatur steht eindeutig die beiden vorherigen als erfolglos. Da das Problem nun nach mehreren Tagen nicht mehr auftauchte wollte Herr XY in die Werkstatt und eine Rechnung für die letzte Reparatur anfordern, sowie eine Erstattung für die nicht benötigten. Auf einmal hies es aber in der Werkstatt, dass das Kombiinstrument defekt gewesen sein soll, dieses wurde anhand eines dubiosen Auslesens vom Fehlerspeicher festgestellt. Herr XY kann dies nicht einsehen, da der Fehler unverändert fortbestand trotz Wechsels des Kombiinstruments und lies daraufhin die beiden bezahlten erfolglosen Rechnungen zurückbuchen. Jetzt flattern ihm die ersten Mahnungen ins Haus. Was kann Herr XY nun machen? |
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| AW: Erfolglosen Kfz-Werkstattbesuch bezahlen?! Meines wissens nach muss XY die Rechnungen zahlen. Auch dann wenn die Werkstatt das Problem nicht beseitigt hat. Sie hat nämlich keine Erfolgspflicht in der Sache.Ich kann dir leider aufgrund meines mangelnden ( bisherigen ) Wissen keine genauen Paragrafen nennen aber ich habe solche Fälle schon öfter samt Lösung gelesen ... |
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