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Eigentum nicht immer Eigentum?

Dies ist eine Diskussion zu Eigentum nicht immer Eigentum? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 15.12.2009, 20:28
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Eigentum nicht immer Eigentum?

Hallo ihr Lieben,

ich habe ein Problem, was es für mich zu lösen gilt.

Aussage:

"Eigentum ist nicht immer Eigentum iSd. §903 BGB."

Hat jemand von Euch vielleicht eine Idee, in welchem Fall die Aussage zutrifft? Hat es evtl. etwas mit Verarbeitung/Vermischung zu tun?

Bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Liebe Grüße
Philip

P.S.: Dabei soll es um Eigentum an beweglichen Sachen gehen.

Geändert von PhilipJ (15.12.2009 um 21:34 Uhr).
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Alt 15.12.2009, 22:03
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AW: Eigentum nicht immer Eigentum?

Das ist eine schwierige Frage. Einen Zusammenhang mit der Vermischung usw. sehe ich nicht.

Es gibt ja so ein paar Dinger, die Generationen von Jurastudenten immer wieder behaupten, die aber nicht stimmen, z. B. dass "ff." fortfolgende heiße oder dass man bei § 823 BGB eine andere Vorschrift für den Verschuldensmaßstab zitieren müsse (steht aber in § 823 BGB selbst drin; mal lesen!) usw. usw. Ich glaube mich zu erinnern, dass es zu dieser Art von Unsitten gehört, wenn das Stichwort "Eigentum" fällt, immer reflexmäßig den § 903 BGB zu zitieren.

Falsch wäre z. B. bei der Prüfung der dinglichen Rechtslage so zu beginnen:

"A könnte Eigentümer sein (§ 903 BGB). Zunächst war B Eigentümer (§ 903 BGB). B könnte die Sache an A übereignet haben. Dann wäre A Eigentümer (§ 903 BGB). Hierfür ist erforderlich .... (§ 929 BGB usw.)"

In diesem Fall darf man § 903 BGB nicht zitieren, denn § 903 BGB ist nicht die Legaldefinition des Eigentums, sondern regelt nur Befugnisse, die für die Fallprüfung hier irrelevant sind.

Vielleicht ist das gemeint.
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Alt 16.12.2009, 01:38
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AW: Eigentum nicht immer Eigentum?

Eigentum ist ein absolutes Recht! Ich denke, dass die Aussage auf die Ersitzung abzielt (oder?). Irgendwie war das ja so, dass der Eigentümer in manchen Fällen nicht den 985 geltend machen kann...Ach verdammt, ich bekomms nicht mehr zusammen- vielleicht hilft da ganz viel Bier?

edit: Oder vielleicht hängt das mit Art. 14 GG zusammen, wegen der sozial- Geschichte in Abs. 2?

BTW: was bedeutet denn "ff" dann?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.12.2009, 07:17
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AW: Eigentum nicht immer Eigentum?

Zitat:
Zitat von Brati
Oder vielleicht hängt das mit Art. 14 GG zusammen, wegen der sozial- Geschichte in Abs. 2?
Genau. Man könnte zwischen Eigentum im Sinne des BGB und Eigentum im Sinne des GG unterscheiden.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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