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Eidesstattliche Versicherung eines 1. Vorstands - welche Geschäfte darf er tätigen?

Dies ist eine Diskussion zu Eidesstattliche Versicherung eines 1. Vorstands - welche Geschäfte darf er tätigen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 08:56
Boardneuling
 
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Eidesstattliche Versicherung eines 1. Vorstands - welche Geschäfte darf er tätigen?

Angenommen ein 1. Vorstand eines Vereins hat vor einigen Jahren eine EV abgegeben. Dies ist den anderen Mitgliedern (ca. 90) unbekannt, außer einem kleinen Kreis in der Vorstandschaft.

Nehmen wir weiter an, dass dieser 1. Vorstand bei den anderen Vorstandsmitgliedern keinerlei Vertrauen genießt und es wird vermutet, dass Gelder abgezweigt werden; dies ist aber im Moment leider nicht beweisbar.

Der 1. Vorstand hätte u. a. auch Zugriff aufs Konto.

Gibt es irgendwo eine Art "Verzeichnis", in welchem aufgeführt ist, was ein Mensch, der eine EV abgelegt hat, eigentlich finanziell etc. noch darf? Kann man ihm z. B. den Zugriff auf das Vereinskonto sperren?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 09:01
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AW: Eidesstattliche Versicherung eines 1. Vorstands - welche Geschäfte darf er tätigen?

Wieso sollte jemand ehrenamtlich, beruflich oder sonstwie eingeschränkt sein, wenn er PRIVAT eine eidesstattliche Versicherung über sein Nicht-Vermögen ablegt?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 09:07
Boardneuling
 
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AW: Eidesstattliche Versicherung eines 1. Vorstands - welche Geschäfte darf er tätigen?

Es passiert z. B., dass eine Firma keine Waren an den Verein ausliefert (auf Rechnung), weil eben bei Ausfüllen des Kundenformulars, dieser 1. Vorstand angegeben hätte:
Verein XYZ
vertreten durch den 1. Vorstand Herrn Max Mustermann

Die Firma sieht nach und stellt fest, dass Herr Mustermann eine EV hat und liefert somit nur gegen Vorkasse.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 09:10
V.I.P.
 
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AW: Eidesstattliche Versicherung eines 1. Vorstands - welche Geschäfte darf er tätigen?

Trotzdem ist das nicht verboten. Wenn der Verein mit der Arbeit des Vorstandes nicht zufrieden ist, dann muss er überlegen, ob man den Vorstand absetzen kann.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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