Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Duldung bei Privatpersonen

Dies ist eine Diskussion zu Duldung bei Privatpersonen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2007, 12:15
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2005
Beiträge: 18
Keine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jurisfiktion hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Duldung bei Privatpersonen

Nochmals hallo, hier noch eine Nuss zum Knacken.

Wie verhält es sich eigentlich mit der Duldung bei Privatpersonen? Ich glaube Kaufleute müssen innert 14 Tagen auf Briefe etc. antworten, sonst kann Duldung angenommen werden (HGB).

Gilt so was auch für Privatpersonen (BGB)?

Für die Diskussion ist vielleicht ein Fallbeispiel hilfreich:

Nehmen wir an im Rahmen eines Kaufvertrages im Internet kommt es zu einem regen Mail-Verkehr zwischen zwei Privatpersonen untereinandern und auch zwischen den Privatpersonen und dem Portalbetreiber (gewerblich).

Der Portalbetreiber verwendet viele Standard-Mails, die auf das Problem nur teilweise anwendbar sind, geht aber in keinster Weise auf Details des Problems ein. Immer wieder antwortet der Portalbetreiber mit den gleichen Standard-Mails.

Frage 1: Wie sieht es mit Duldung bei nicht-Beantwortung von Emails zwischen den Privatpersonen aus?

Frage 2: Wie sieht es mit Duldung bei nicht-Beantwortung von schlecht passenden Standardemails vom Portalbetreiber durch eine Privatperson aus?

Frage 3: Kann man vorbeugen indem man z.B. in einer Fristsetzungsmail einen Satz einbaut, der besagt man würde weitere Emails nicht beantworten und andere Darstellungen nicht zustimmen?

Danke für ein paar Gedanken eurerseits.

Ciao
__________________
Jurisfiktion - Recht hat nicht, wer Recht hat, sondern wer Recht bekommt.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Selbstauskunft für überschuldete Privatpersonen ... Insolvenzrecht 23.04.2009 08:15
Kaufverträge mit Privatpersonen Bürgerliches Recht allgemein 08.04.2009 10:30
korrekte Rechnung von Privatpersonen Steuerrecht 25.11.2008 05:29
Spendengelder an Privatpersonen Bürgerliches Recht allgemein 24.03.2008 18:01
Autokauf unter Privatpersonen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 02.08.2007 11:03





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN