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Dienst-oder Werkvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Dienst-oder Werkvertrag? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 10.12.2011, 21:46
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Dienst-oder Werkvertrag?

T bietet die W-GmbH ein entsprechender Internetauftritt seiner neuen Kanzlei mit Einrichtung Homepage ( Gestaltung und Programmierung der Homepage nach Vorgaben des Auftraggebers; Einbindung in das Portal: www.anwalt-leipzig.de) an. Vor der Fertigstellung des Homepage, aufgrund des hohen Datenumfangs der Bilddateien, bricht der Server jedoch von niemanden vorhersehbar zusammen. Diese Abbruch des Servers ist Verschulden des T, weil er wegen der Dringlichkeit willigt ein und gibt den K das Passwort, damit dieser die Fotos selbständig hochladen kann, obwohl aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Weitergabe des Passworts an Dritte erfolgte.
Deswegen gehen sämtliche Daten der fast fertiggestellten Homepage von T und der Kanzlei des U unwiderruflich verloren. Die W verlangt von T Vergütung für erbrachten Leistungen seine Homepage und Schadenersatz durch den Verlust der Daten des U.
Fraglich ist, ob hier ein Dienstvertrag oder Werkvertrag prüfen soll. Brauche wirklich und dringend eure Hilfe. Muss nächst Woche diese HA fertig machen. Danke im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 22:45
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AW: Dienst-oder Werkvertrag?

Formuliere doch deine Frage mal so um, wie du auch in einer Hausarbeit formulieren würdest. So verstehe ich leider nur Bahnhof.

Aber eins kann man, denke ich, schon sagen: Prüfen sollte man bei Abgrenzungsschwierigkeiten eher beide Vertragstypen - bei einem fliegt man dann raus und beim anderen kommt man weiter.

Das Urteil des BGH zum Internet-System-Vertrag dürfte da auch sicherlich weiterhelfen.
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