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Diebstahl Anzeige

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl Anzeige innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 18:24
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Diebstahl Anzeige

Hallo

Ich weiss nicht ob dieses Thema hier richtig ist, wenn nicht bitte Ich es in das richtige Unterforum zu verschieben.

Es geht um folgendes.

Eine Frau war bei einem Ehepaar als Haushaltshilfe eingestellt und erhielt nun eine Anzeige wegen Diebstahls. In der Anzeige steht ,sie hätte einigen Schmuck für sich selbst gestohlen.
Die Polizei sei da gewesen und hat die Wohnung durchsucht mit dem Ergebnis ,dass nichts gefunden wurde (Unschuldig).

Die Frau möchte sich dies nicht ohne weiteres einfach so gefallen lassen und möchte eine Gegenazeige tätigen.

Was genau ,kann sie da anzeigen? Verleumdung?


Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 18:28
V.I.P.
 
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AW: Diebstahl Anzeige

§ 164 StGB, Falsche Verdächtigung.

Setzt allerdings voraus, daß nachgewiesen werden kann, daß die Strafanzeige erfolgte, obwohl der Anzeigende wusste, daß der Vorwurf unzutreffend ist.

Die Vermutung, jemand habe eine Straftat begangen, als Grundlage für eine Strafanzeige erfüllt nicht den Tatbestand des §164 StGB.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 18:36
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AW: Diebstahl Anzeige

Hallo

Zum ersten:

In der anzeige stehe ,dass Die Frau (Haushaltshilfe) den schmuck mitnahm um Ihn für sich zu verwenden.

Was der Anzeigende denkt,weiss sie ja nicht. (Zitat: "obwohl der Anzeigende wusste, daß der Vorwurf unzutreffend ist.")


Gruß
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