Dies ist eine Diskussion zu Die Nachbesserung der Nachbesserung (Werkvertrag) innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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![]() Der Unternehmer dichtet ein Dach ab, weil die Ist-Beschaffenheit dieses Daches nicht mit der gewöhnlichen Soll-Beschaffenheit übereinstimmt, also ein Sachmangel vorliegt. Der Besteller hat also einen Anspruch auf diese Nacherfüllung gehabt. Doch hat er auch einen weiteren Anspruch auf eine erneute Nachbesserung (wenn es schon wieder rein geregnet hat, aber kein Schaden weiter entstanden ist) obwohl eine 100 % Dichtung gar nicht möglich ist und auch nicht gewöhnlich ist?? Dann liegt doch auch eigentlich gar kein Sachmangel vor,weil jetzt die Ist-Beschaffenheit des Daches NACH der Nachbesserung von der gewöhnlichen Soll-Beschaffenheit gedeckt ist... Kann man das so sagen?!
__________________ Kongoli |
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