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Deutsches und Lettisches Recht

Dies ist eine Diskussion zu Deutsches und Lettisches Recht innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 14.01.2012, 12:04
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Deutsches und Lettisches Recht

Meine Frage betrifft einen Fall, dass ein alter Mann sein Haus einem Pfleger überschreibt und dieser dafür die Pflege und den Unterhalt für den alten Mann leisten muss.

2 Fragenbereiche dazu:
1.) Wo findet sich dafür eine Regelung im Deutschen Recht? Handelt es sich dabei um einen Leibgedingsvertrag, der nach Art 96 (EGBGB) Ländersache ist und in Bayern z.B. im AGBGB Art7-23 geregelt ist?

Eine gute Bekannte aus Lettland schreibt über solche Verträge eine Masterarbeit; in Lettland gibt es dafür laut dem dortigen Zivilgesetzbuch einen Vertrag der sich "Uztura līguma", zu deutsch in etwa "Verpflegungsvertrag" nennt, im Schweizer Recht würde das nach meinem Wissen unter den "Pfründevertrag" fallen.

2.) Die Frage wäre nun noch, ob es in Deutschland aktuell Schwachstellen oder Probleme bei solchen Verträgen oder auch bei Schenkungsverträgen bzw. bei Ihrer Ungültigkeitserklärung gibt.(??)

VIELEN Dank für eine Rückmeldung!
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