Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? mal angenommen Person A möchte gerne seine Fehlzeiten mit der Rentenversicherung abgleichen. Nun angenommen er bekommt danach ein Schreiben mit folgendem Inhalt: Die Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx kann nicht als Anrechnugszeit vorgemerkt werden, weil die Zeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres liegt und Versicherungspflicht aufgrund des Solzialleistungsbezugs bestanden hat. Zur dieser Zeit hat Person z.B. eine Weiterbildung gemacht die vom der Agentur für Arbeit gefördert und komplett mit Übergangsgeld bezahlt worden. Werden hierbei keine Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt? ![]() Danke für eure Hilfe! |
| |||
| AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? Das ist wohl eher Sozialrecht. Aber gut. Zitat:
|
| |||
| AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? Zitat:
http://www.rententips.de/rententips/grv/bfz/01.php http://de.wikipedia.org/wiki/Anrechnungszeit |
| |||
| AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? Zitat:
jetzt blicke ich komplett nicht mehr durch! Kann mir mal jemand in einfachen Worten sagen weshalb sich das Renteneintritts Alter(hier wird von Regelsaltergrenze gesprochen) jetzt auf 04.2029 erhöht. Als Jahrgang 08.1962 müsste doch eigentlich das Rentenalter mit 30.07.2027 erreicht sein und nicht fast 3 Jahre später! |
| |||
| AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? Ah, ich entdecke einen Lesefehler bei mir. Cephalotus hat natürlich recht. Zitat:
Die Person war SV-Pflichtig in dem Zeitraum, daher gibt es keine Anrechnungszeit. Eine Anrechnungszeit gibt es z.B. bei Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug. Hier wird also nur Zeit gesammelt um die 45 Jahre zusammen zu bekommen, jedoch wird in dem Sinne kein Anspruch auf Rente erworben. Ein SV-Pflichtverhältnis wäre bei entsprechendem Arbeitseinkommen, Lohnersatzleistung oder eben Übergangsgeld etc. gegeben. Hier wird in die Rentenversicherung eingezahlt, so dass Rentenpunkte erworben werden. Das Rentenalter wurde vor kurzem auf 67 angehoben. Hier gibt es aber spezielle Regelungen dür Menschen die vor 1963 geboren worden. Zitat:
http://www.rententips.de/rententips/...nte-mit-67.php |
| |||
| AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? Zitat:
Im Versicherungsverlauf stehen die Zeiten meist mit der Abkürung AFG drin aber ohne Angaben eines Geldbetrages. Was nun tun, muss man auf diesen Bescheid Einspruch erheben? |
| |||
| AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? Das steht doch schon da. Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| arbeitslos, rente, rentenversicherung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Deutsche Rentenversicherung fordert nicht nachzuvollziehenden Betrag | Sozialrecht | 11.10.2009 01:12 |
| Rentenversicherung | Sozialrecht | 19.10.2008 21:59 |
| DZA Vortragsreihe - 08.03.2007 - 17:30 - Aktuelle Ergebnisse aus den Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung - Uwe Rehfeld (Deutsche Rentenversicherung Bund) | Nachrichten: Wissenschaft | 28.02.2007 19:00 |
| Kündigung Rentenversicherung | Versicherungsrecht | 01.06.2006 00:16 |
| Rentenversicherung | Allgemeines Juristenforum | 27.01.2005 17:17 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios