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Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ?

Dies ist eine Diskussion zu Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 16:12
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Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ?

Hallo zusammen,

mal angenommen Person A möchte gerne seine Fehlzeiten mit der Rentenversicherung abgleichen.

Nun angenommen er bekommt danach ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

Die Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx kann nicht als Anrechnugszeit vorgemerkt werden, weil die Zeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres liegt und Versicherungspflicht aufgrund des Solzialleistungsbezugs bestanden hat.

Zur dieser Zeit hat Person z.B. eine Weiterbildung gemacht die vom der Agentur für Arbeit gefördert und komplett mit Übergangsgeld bezahlt worden.

Werden hierbei keine Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt?

Danke für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 17:12
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AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ?

Das ist wohl eher Sozialrecht.

Aber gut.


Zitat:
(1) Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger werden ergänzt durch
1.
Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe,
2.
Beiträge und Beitragszuschüsse
a)
zur Krankenversicherung nach Maßgabe des Fünften Buches, des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte sowie des Künstlersozialversicherungsgesetzes,
b)
zur Unfallversicherung nach Maßgabe des Siebten Buches,
c)
zur Rentenversicherung nach Maßgabe des Sechsten Buches sowie des Künstlersozialversicherungsgesetzes
,
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__44.html
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 17:43
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AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ?

Zitat:
Zitat von neuland Beitrag anzeigen
Werden hierbei keine Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt?

Danke für eure Hilfe!
Doch. Und genau deshalb kann es keine Anrechnungszeit sein, denn diese kann nur bei beitragsfreien Zeiten gegeben sein:

http://www.rententips.de/rententips/grv/bfz/01.php

http://de.wikipedia.org/wiki/Anrechnungszeit
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  #4 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 19:58
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AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ?

Zitat:
Zitat von Cephalotus Beitrag anzeigen
Doch. Und genau deshalb kann es keine Anrechnungszeit sein, denn diese kann nur bei beitragsfreien Zeiten gegeben sein:

http://www.rententips.de/rententips/grv/bfz/01.php

http://de.wikipedia.org/wiki/Anrechnungszeit
Sorry,

jetzt blicke ich komplett nicht mehr durch!

Kann mir mal jemand in einfachen Worten sagen weshalb sich das Renteneintritts Alter(hier wird von Regelsaltergrenze gesprochen) jetzt auf 04.2029 erhöht. Als Jahrgang 08.1962 müsste doch eigentlich das Rentenalter mit 30.07.2027 erreicht sein und nicht fast 3 Jahre später!
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2011, 20:59
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AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ?

Ah, ich entdecke einen Lesefehler bei mir.

Cephalotus hat natürlich recht.


Zitat:
Die Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx kann nicht als Anrechnugszeit vorgemerkt werden, weil die Zeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres liegt und Versicherungspflicht aufgrund des Solzialleistungsbezugs bestanden hat.

Die Person war SV-Pflichtig in dem Zeitraum, daher gibt es keine Anrechnungszeit.

Eine Anrechnungszeit gibt es z.B. bei Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug. Hier wird also nur Zeit gesammelt um die 45 Jahre zusammen zu bekommen, jedoch wird in dem Sinne kein Anspruch auf Rente erworben.

Ein SV-Pflichtverhältnis wäre bei entsprechendem Arbeitseinkommen, Lohnersatzleistung oder eben Übergangsgeld etc. gegeben. Hier wird in die Rentenversicherung eingezahlt, so dass Rentenpunkte erworben werden.


Das Rentenalter wurde vor kurzem auf 67 angehoben. Hier gibt es aber spezielle Regelungen dür Menschen die vor 1963 geboren worden.

Zitat:
Zukünftig wird das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben werden. Diese Anhebung geschieht schrittweise, so dass die nach 1963 geborenen Menschen mit 67 Jahren das Regelrentenalter erreicht haben.

Bei den vorhergehenden Geburtsjahrgängen kann jeweils zwei Monate (bei Menschen, die vor 1958 geboren sind nur ein Monat) früher die Rente eingereicht werden; wer 1960 geboren wurde, kann beispielsweise mit 66 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Eine Ausnahme gilt: Wer 45 Beitragsjahre aufweist, kann weiterhin abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen.
Das Mindestalter für den Bezug von Rente unter Inkaufnahme von Abschlägen beträgt 60 Jahre beim Vorliegen einer Schwerbehinderung und 63 Jahre bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit (je nach Geburtsjahrgang).

http://www.rententips.de/rententips/...nte-mit-67.php
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  #6 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 11:12
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AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Ah, ich entdecke einen Lesefehler bei mir.

Cephalotus hat natürlich recht.





Die Person war SV-Pflichtig in dem Zeitraum, daher gibt es keine Anrechnungszeit.

Eine Anrechnungszeit gibt es z.B. bei Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug. Hier wird also nur Zeit gesammelt um die 45 Jahre zusammen zu bekommen, jedoch wird in dem Sinne kein Anspruch auf Rente erworben.

Ein SV-Pflichtverhältnis wäre bei entsprechendem Arbeitseinkommen, Lohnersatzleistung oder eben Übergangsgeld etc. gegeben. Hier wird in die Rentenversicherung eingezahlt, so dass Rentenpunkte erworben werden.


Das Rentenalter wurde vor kurzem auf 67 angehoben. Hier gibt es aber spezielle Regelungen dür Menschen die vor 1963 geboren worden.




http://www.rententips.de/rententips/...nte-mit-67.php
Hmmm und weshalb werden die Zeiten dann extra erwähnt?

Im Versicherungsverlauf stehen die Zeiten meist mit der Abkürung AFG drin aber ohne Angaben eines Geldbetrages.

Was nun tun, muss man auf diesen Bescheid Einspruch erheben?
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  #7 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 11:13
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AW: Deutsche Rentenversicherung - Anrechnugszeit ?

Das steht doch schon da.

Zitat:
Eine Anrechnungszeit gibt es z.B. bei Meldung bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug. Hier wird also nur Zeit gesammelt um die 45 Jahre zusammen zu bekommen, jedoch wird in dem Sinne kein Anspruch auf Rente erworben.
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