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Der blutige Diskobesuch

Dies ist eine Diskussion zu Der blutige Diskobesuch innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 16.09.2007, 22:03
Boardneuling
 
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Der blutige Diskobesuch

Hallo !

Mich würde einmal dieser Sachverhalt interessieren :


Die 22-jährige A geht zu später Stunde in eine Diskothek. Um diese betreten zu können, bezahlt sie ein

Ticket für 4,50 Euro. Sie verbringt den Abend recht ausgelassen und möchte sich nach dem vielen

Tanzen auf eine Sitzfläche setzen, welche am Rand der Tanzfläche zu finden ist. Was sie nicht weiß, dass

dort sehr scharfe Glassplitter liegen, da irgend jemand vorher unbewusst ein Glas umgeworfen hat. Die

A verletzt sich dadurch, dass sich ein Glassplitter sich 2-3 cm in ihr rechtes Bein bohrt. Die Wunde

blutet sehr stark und hinterlässt starke Flecken auf der Hose, wobei diese auch noch stark durch die

Scherbe an der Stichstelle zerrissen wird. Folglich hat die A auch noch einen leichten Schock. Dank der Security

bekommt die A ein wenig Verbandszeug, sodass die Blutung gestillt werden kann. Am nächsten Tag hat

die A immer noch starke Schmerzen, sowie Probleme beim Gehen. Zudem hat sie Wut auf den

Veranstaler, da die Glasscherben durch das dunkle Licht nicht zu sehen waren und ihrer Meinung nach

die Diskothek allgemein sehr unsicher ist, da ständig irgendwo Gläser klirrten und viele Scherben auch

auf der Tanzfläche zu finden waren.


Frage : Kann die A Schadensersatz für ihre ihre zerrissene Hose verlangen und Schmerzensgeld für die Verletzung und wenn ja, von wem ?

Beziehungsweise, wie ist die Rechtslage ?


Für ihre Hilfe würde ich ihnen sehr danken.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2007, 22:12
V.I.P.
 
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AW: Der blutige Diskobesuch

Hmm, die Discobesucherin kann vom Discobetreiber Schadensersatz verlangen, wenn ein Verschulden bei der Überwachung der Veranstaltung nachgewiesen werden kann.
Erforderlich dürfte dabei sein, dass in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird, dass nirgendwo scherben herum liegen. Allerdings wäre es unzumutbar zu fordern, dass verhindert wird, dass überhaupt Scherben herum liegen, weil dann Kontrollen "rund um die Uhr" nötig wären.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 09:13
V.I.P.
 
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AW: Der blutige Diskobesuch

Da muß ich Defendant vollumfänglich zustimmen....

Praktisch dürfte es wohl am Verschuldenserfordernis scheitern. Daß es in einer Disco dunkel ist, ist jedem bekannt; daß Gläser fliegen, ist nicht unüblich. Und daß man sich dann verletzen kann, weil die Scherben noch nicht beiseite geräumt wurden/werden konnten, ist vorhersehbar... Das alles ist nicht irgendwie Böse gemeint, aber Sie werden mir da sicher zustimmen müssen. Sie selbst haben geschrieben, daß es wegen der Dunkelheit nicht zu sehen war, daß Scherben herumlagen - der Discothekenbetreiber und sein Personal hätten es also ebenfalls nur dann sehen können, wenn die Lichter angegangen wären - und das will man in einer Disco nun in der Regeln nicht.

Bei der Sachlage halte ich ein Verschulden für eher unwahrscheinlich - es sei denn, man müßte annhemen, daß tatsächlich ein "desaströser Zustand" vorherrschte. Waren es hingegen "normale" Discoverhältnisse, tendiere ich stark in die Gegenrichtung.
__________________

Gruß
Augustus
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