
06.12.2011, 22:20
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Sep 2006
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Darlehensforderung rechtens? Angenommen ein Ehepaar trennt sich und vereinbart in der Scheidungsfolgevereinbarung, dass ein Ehepartner die Darlehensverträge übernimmt. Der Notar ist gehalten, die Zustimmung der Gläubiger beizuziehen, ansonsten gälte eine Regelung im Innenverhältnis. Weiter angenommen, der Verpflichtete stirbt. Nun träte ein Verwandter des Verstorbenen über einen Anwalt mit Forderungen aus einem privaten Darlehen an den anderen Ehepartner heran. Auch die Übernahme dieser Verpflichtung sei im Trennungsvertrag genannt. Die Verpflichtung dem Verwandten gegenüber sei in einem Brief an ihn wie folgt vereinbart worden: vielen Dank für das Darlehn z, welches wir verabredungsgemäß in x Jahren, d.h. mit Raten y pro Monat zurückzahlen möchten. Die letzte Zahlung erfolgt am .... Gruß Vorname A und Vorname B
Nun hieße es, die Regelung der Trennungsvereinbarung gälte nur im Innenverhältnis, nicht aber dem Darlehensgeber gegenüber. Hat er recht?
Danke!!!! |