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Darf man die Wahrheit sagen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf man die Wahrheit sagen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 03.11.2011, 16:20
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Arrow Darf man die Wahrheit sagen?

Hallo zusammen,

ich hätte ganz pauschal eine Frage.
Ist es erlaubt die Wahrheit zu sagen, wenn man sie beweisen kann?

Ich habe vor kurzem von einem Fall gehört, da hat jemand bei der Verhandlung zu einer Unterlassgungsklage vom Gericht die Auskunft bekommen, es sei völlig unwichtig ob die Aussage um die es ging wahr sei oder nicht. Man dürfte es einfach nicht sagen, auch wenn es wahr ist.

Es geht darum um eine der Form angepassten, aber eindeutig wahren, da beweisbare Tatsache.

Der Anwalt des Beklagten will eine weitere Sache, die ebenso gelagert ist jetzt beilegen, niederschlagen durch Zurücknahme.


Ich habe etwas gegoogelt und gefunden, dass man nur etwas nicht sagen darf, wenn es entweder nicht wahr ist oder aus der Form fällt.

Ist das rechtlich korrekt ?
Wie sieht das juristisch aus?
Gibt es Rechtsmittel gegen sein solches Urteil?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
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Alt 03.11.2011, 21:42
V.I.P.
 
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AW: Darf man die Wahrheit sagen?

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
jemand [ hat ] bei der Verhandlung zu einer Unterlassgungsklage vom Gericht die Auskunft bekommen ... man dürfte es nicht sagen, auch wenn es wahr ist.
Manchmal kann es sogar strafbar sein, nicht beleidigend formulierte Wahrheiten auszusprechen:

§ 189 StGB
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 192 StGB - Beleidung durch Wahrheit
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung wegen Beleidigung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.

...

Und wenn die Äußerung der Wahrheit eine Person rechtswidrig in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen würde, soll die Wahrheit ebenfalls nicht immer ausgesprochen werden dürfen.

Zitat:
das Oberlandesgericht [ hat ] die Tochter verurteilt, die Bezichtigung zu unterlassen, ihr Vater habe sie sexuell mißbraucht, wenn sie dabei den Namen ihres Vaters oder ihren Namen nenne.

Der Vater könne allerdings nicht in dem beantragten Umfang verlangen, daß die Tochter die Behauptung unterlasse, er habe sie als Kind sexuell mißbraucht. Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB, § 186 StGB setze voraus, daß die Tatsachenbehauptung unwahr sei. Die Behauptungen der Tochter entsprächen jedoch der Wahrheit. (...)

Unabhängig davon könne der Vater jedoch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB verlangen, daß die Tochter bei Äußerungen in der Öffentlichkeit, ihr Vater habe sie sexuell mißbraucht, weder seinen noch ihren Namen nenne. Er brauche nicht zu dulden, daß er in der Öffentlichkeit unter Nennung seines Namens angeprangert werde.

Eine solche soziale Anprangerung, die selbst ein gerichtlich bestrafter Schwerverbrecher nicht ohne besonderen Anlaß hinnehmen müsse, sei der Tochter nicht gestattet. (...)
http://www.telemedicus.info/urteile/...ichtigung.html
11
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  #3 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 09:39
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AW: Darf man die Wahrheit sagen?

Hallo once,

danke für die ausführliche Antwort.

Ich habe mir aber schon gedacht, dass diese Entscheidung eine recht neue ist, denn sie öffnet eigentlich dem Verbrechen alle Türen.
Ich meine das jetzt natürlich rein von meinem Standpunkt aus und vielleicht machen sich ja doch hier ein paar darüber mal Gedanken, wenn sie das hier lesen.

Wenn das jetzt wirklich so ist, dass man den Täter namentlich nicht mehr benennen darf, schränkt das meiner Ansicht nach die Strafverfolgung ziemlich ein.
Wenn einem wie im oben genannten Fall z.B. jemand sexuell schwer mißbraucht und man hat sogar den Verdacht, dieser Mißbrauch könnte einem in absehbarer Zeit das Leben kosten, dann darf man demnach nicht einmal zur Polizei gehen und diese Person namentlich anzeigen.
Von einer Hilfe suche beim Weißen Ring oder so ganz zu schweigen, denn das ist bereits strafbar.

Ich hoffe der Gesetzgeber merkt, was er da tut.

Jetzt wundert es mich auch nicht mehr, wie es möglich sein kann, dass zwei Mädchen ab dem 5, Lebensjahr von ihrem Vater "verrrücktgequält" werden können, ohen dass jemand was tut.
Die beiden durften es ja nicht einmal sagen, was ihnen geschieht und schon gar nicht den Urheber dieser Taten benennen.
Auch die Ehefrau, die Sozialabreiter, keiner war ermächtigt diesen Täten öffentlich für seine Taten anzuklagen.
Weitere Taten sind somit vorprogrammiert, denn man kann so seine Mitmenschen nicht einmal mehr vor einem Verbrecher warnen.

Gleichzeitig ist es in meinem speziellen Fall so, dass die Geschädigten durch diese Taten wirklich und wahrhaftig um ihre Lebensgrundlage gebracht worden sind.
Wie sollen die sich wehren?
Wie soll das jemals geandet werden?
Man kan doch wohl nicht verlangen, dass diese Leute warten, bis Gott die Strafe verhängt!!

In diesem Zusammenhang habe ich auch noch eine andere Frage.
Ich habe klürzlich mit einer Bekannten gesprochen, welche die Witwe eines Anwalts ist.
Ich fragte sie, warum sie glaubt, dass es heute keine mutigen Anwälte mehr gibt. Sprich, warum Anwälte sich nicht mehr wirklich für das Recht (Rechts-anwalt) einsetzen.
Sie meint, das hätte zwei Gründe.
Zum einen, müssten die Abwälte ja auch wirtschaftlich arbeiten. Deswegen würden natürlich bevorzugt und am liebsten reiche Klienten oder solche mit Rechtsschutzversicherung verteidigt und diese dann auch "ohne Rücksicht auf Verluste", was demnach auch einen größere Aussicht auf Erfolg bietet.
Das zweite sei, dass die meisten Anwälte mehr oder weniger anbhängig von der Gunst der Richter seien.
Besonders in kleinen und mittleren Städten, würde sich daher jeder Anwalt hüten, sich mit einem Richter anzulegen.
Das verhindert natürlich auch eine richtige Strafverfolgung.

Welche Meinung hast du dazu oder welche Meinungen haben hier andere Fachleute dazu?

Wenn ich mir das alles zusammen so aus der Ferne ansehen tut es mir leid um unser Rechtssystem.
Wo soll das hinführen?

Grüßchen.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 09:58
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AW: Darf man die Wahrheit sagen?

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen

Wenn das jetzt wirklich so ist, dass man den Täter namentlich nicht mehr benennen darf, schränkt das meiner Ansicht nach die Strafverfolgung ziemlich ein.
Nein. Überhaupt nicht.
Zitat:
Wenn einem wie im oben genannten Fall z.B. jemand sexuell schwer mißbraucht und man hat sogar den Verdacht, dieser Mißbrauch könnte einem in absehbarer Zeit das Leben kosten, dann darf man demnach nicht einmal zur Polizei gehen und diese Person namentlich anzeigen.
Das hat damit überhaupt nichts zu tun, das Recht zur Strafanzeige oder die Pflicht zur Zeugenaussage wird davon überhaupt nicht berührt.

Eine Strafanzeige ist auch nie "Beleidigung" oder "Verleumdung" - sie ist höchstens, wenn sie wissentlich falsch ist, "falsche Anschuldigung".

Im übrigen kann sich ein Zeuge gar nicht aussuchen, ob er eine Zeugenaussage machen möchte oder nicht - vor Staatsanwaltschaft und Gericht ist der Zeuge zur Aussage verpflichtet, es sei denn, er würde sich selbst belasten oder hätte ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil er mit dem Beschuldigten/Angeklagten verwandt oder verschwägert ist.
Zitat:
Von einer Hilfe suche beim Weißen Ring oder so ganz zu schweigen, denn das ist bereits strafbar.
Nein. Überhaupt nicht.

Der zitierte Fall bezieht sich übrigens darauf, daß der Täter bereits verurteilt worden war, und lange nach dem Urteil Tatsachenbehauptungen über den Täter aufgestellt wurden.

Auch ein verurteilter Täter hat aber ein Recht auf Resozialisierung, und dazu gehört es in gewissem Umfang auch, daß nach Verbüßung seiner Strafe u.U. nicht mehr namentlich über ihn berichtet werden darf oder er namentlich mit der Tat in Verbindung gebracht werden darf (vgl. Bundesverfassungsgericht zur St.Pauli-Killer-Anwältin Isolde Oechsle-Mißfeld).

Was da wie zulässig ist und was nicht, hängt immer von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 10:49
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AW: Darf man die Wahrheit sagen?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Zitat:
das Oberlandesgericht [ hat ] die Tochter verurteilt, die Bezichtigung zu unterlassen, ihr Vater habe sie sexuell mißbraucht, wenn sie dabei den Namen ihres Vaters oder ihren Namen nenne.

Der Vater könne allerdings nicht in dem beantragten Umfang verlangen, daß die Tochter die Behauptung unterlasse, er habe sie als Kind sexuell mißbraucht. Ein Unterlassungsanspruch nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB, § 186 StGB setze voraus, daß die Tatsachenbehauptung unwahr sei. Die Behauptungen der Tochter entsprächen jedoch der Wahrheit. (...)

Unabhängig davon könne der Vater jedoch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB verlangen, daß die Tochter bei Äußerungen in der Öffentlichkeit, ihr Vater habe sie sexuell mißbraucht, weder seinen noch ihren Namen nenne. Er brauche nicht zu dulden, daß er in der Öffentlichkeit unter Nennung seines Namens angeprangert werde.

Eine solche soziale Anprangerung, die selbst ein gerichtlich bestrafter Schwerverbrecher nicht ohne besonderen Anlaß hinnehmen müsse, sei der Tochter nicht gestattet. (...)
http://www.telemedicus.info/urteile/...ichtigung.html
das urteil wurde doch schon vor zig jahren vom bundesverfassungsgricht aufgehoben!

selbstverständlich darf die tochter über sexuellen misstbauch durch den vater berichten. und selbstvertändlich darf sie ihren namen dabei nennen.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 10:54
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AW: Darf man die Wahrheit sagen?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der zitierte Fall bezieht sich übrigens darauf, daß der Täter bereits verurteilt worden war, und lange nach dem Urteil Tatsachenbehauptungen über den Täter aufgestellt wurden.
nein, in diesem fall wurde der täter nie verurteilt (verjährung). es wurde aber geirchtlich festgestellt, dass er die taten begangen hat (übrignes erst aufgrund seiner anzeige gegen die tochter).



Zitat:
Auch ein verurteilter Täter hat aber ein Recht auf Resozialisierung, und dazu gehört es in gewissem Umfang auch, daß nach Verbüßung seiner Strafe u.U. nicht mehr namentlich über ihn berichtet werden darf oder er namentlich mit der Tat in Verbindung gebracht werden darf (vgl. Bundesverfassungsgericht zur St.Pauli-Killer-Anwältin Isolde Oechsle-Mißfeld).
was nicht auf missbrauchstäter innerhalb einer familie übertragbar ist. auch das opfer hat ein grundrecht seine geschichte zu erzählen. sofern der vater der täter ist, darf die tochter das natürlich sagen und ihren namen nennen, auch wenn dann auf den täter geschlossen werden kann.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 11:20
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AW: Darf man die Wahrheit sagen?

Hallo wieder,

ich sehe schon, zu diesem Thema gibt es recht unterschiedliche Meinungen und Ansichten.

Wer entscheidet jetzt eigentlich genau, wer was sagen darf?
Muss man sich hier auf die Entscheidung eines Gerichts verlassen?
Ist der einzelne Fall zu beachten?

Nochmal:
Wenn man soeinen Fall kennt, welche Rechtsmittel stehen einem zur Verfügung.

Ich sage jetzt einfach mal ein fiktives Beispiel:
Ich wohne mit meiner Familie in einer Reihenhaussiedlung.
Drei Häuser weiter lebt ein verurteilter, pedophiler Sexualverbrecher, welcher erst vor Kurzem nach Hause entlassen worden ist. Er trägt keine Fußfessel.
Er selbst hat eine kleine Tochter. Ich habe auch eine und die beiden Mädchen sind oft zusammen, unter anderem auch in der Wohung dieses Herren.

Wie soll ich da bitte meine Tochter vor evtl. Übergriffen schützen?
Solange der Mann nicht erneut straffällig geworden ist, darf ich ihn nicht anklagen. Ich darf also zu meiner minderjährigen Tochter nicht sagen: " Geh dem Mann aus dem Weg, der ist ein Kinderschänder".
Wenn die Kleine das erzählt, bin ich dran wegen Beleidigung.
Anzeigen kann ich ihn aber erst, wenn er meine Tochter tatsächlich bereits mißbraucht oder gar umgebracht hat.

Ich möchte dass jeder der das ließt, sich die Sache jetzt mal an seinem eigenen Leib vorstellt.

Tut mir leid, aber ein solches Gesetz ist entsetzlich!
Es öffnet dem Täter Tür und Tor für neue Straftaten.

Ein zweites Beispiel:
Ein Mädchen ist wie im Fall Fritzl Jahre lang eingekerkert und muss alles über sich ergehen lassen.
Sie hat kein Telefon, keinen Ausgang und keine Möglickeit die Situation selber anzuzeigen.
Wie soll das jemals herausgkommen, was da passiert?

Die Nachbarn dürfen zwar auf Verdacht anzeigen, aber ohne Durchsuchungesbefehl, werden die Behörden das Haus dieses Täters wohl kaum durchsuchen können.

So ein Mensch muss warten, bis er durch einen Zufall entkommen kann oder dem Täter eins über die Rübe braten kann, um dann irgendwie eine Möglichkeit zu finden, selbst Anzeige zu erstatten.

Das andere Problem ist / könnte sein, dass der Anwalt einem gar nicht rät, selbst Anzeige zu erstatten.
Oder, bei mittellosen Menschen, dass dieser Mensch sich gar nicht leisten kann eine Anzeige über den Anwalt einreichen zu lassen, wie es heute laufend üblich ist.
Er kann sich aber selber nicht helfen das aus eigener Kraft zu tun. Eine Hilfe kostet wieder Geld.
Wie soll der sich wehren?

Unlängst habe ich sogar im TV gesehen, wie in ...... die Staatsanwaltschaft und die Polizei gegen die Opfer arbeitet und zusammenhält und nicht gegen die Täter.
Was macht man dann?

Wozu brauchen wir dann noch eine Polizei?
Wozu einen Anwalt, wozu einen Richter, ja wozu ein Gefängnis, wenn man eigentliuch e alles darf und keiner darf es sagen?

Das trifft aber natürlich nur auf die Unschuldigen zu.
Den "Maulkorb" bekommt ja fast ausschließlich das Opfer.

Ich frage mich außerdem, warum Gesetze so gemacht werden?
Da könnte man auf oie wildesten Theorien kommen.
Z.B. : weil die Justizbehörden selber Verbrechen tun und nicht wollen, dass jemand sie ihnen vorwirft.
Oder: weil der Gesetzgeber ein Verbrecher ist und so keiner mehr sagen darf, was er weiß usw......

Tut mir nochmal leid, aber solche Gesetze haben für mich mit Recht und Ordnung nichts mehr zu tun!

Nur die öffentliche Anklage der Taten, insbesonder dann wenn sie bwiesen sind, kann einen Täter moralisch so einschränken, dass er sich weitere Taten überlegt.
Das ist rein psychologisch die einzige Lösung.

Dann brauchen wir keine Fussfessseln mehr.

Wenn es Diskrimminierung ist, einem Täten seine Taten vorzuhalten, dann bin ich echt sprachlos.

Gruß
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  #8 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 11:26
V.I.P.
 
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AW: Darf man die Wahrheit sagen?

Zitat:
Zitat von Rechtssuche Beitrag anzeigen
Ich darf also zu meiner minderjährigen Tochter nicht sagen: " Geh dem Mann aus dem Weg, der ist ein Kinderschänder".
natürlich darf man sowas sagen!

Zitat:
Wenn die Kleine das erzählt, bin ich dran wegen Beleidigung.
unsinn. wie kommst du auf so einen unsinn? selbstverständlich draf man jedem erzählen, dass der nachbar ein verurteilter sexualstraftäter ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 09:27
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AW: Darf man die Wahrheit sagen?

Danke n alle.

Ich glaube ich weiß jetzt wo der Hase lang saust......


Ich habe noch eine Frage bei Strafrecht...

Tschüß
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