Dies ist eine Diskussion zu Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen? Mal angenommen Kunde K fährt in Werkstatt A, um einen Defekt am Auto untersuchen zu lassen. Einige Zeit später meldet sich A und hat Diagnose X festgestellt - voraussichtlicher Kostenpunkt EUR 1.500,-. Daraufhin sagt K, dass er diese Reparatur nicht durchführen lassen möchte und holt sich lieber eine zweite Meinung bei Werkstatt B ein. Bei A werden dennoch Kosten in Höhe von EUR 150,- fällig, für das Aus- und Einbauen eines bestimmten Teiles. Werkstatt B sagt nun, dass die Diagnose X vollkommen falsch sei und darüber hinaus festgestellt wurde, dass das von A aus- und wieder eingebaute Teil defekt sei - obwohl es von A als i.O. beurteilt wurde. FRAGE: Wie stehen die Chancen, dass K die Kosten von A zurückbekommen würde, da ja nun eine Fehldiagnose in Rechnung gestellt worden ist? B hat in diesem Beispiel auch einen Zeugen (ein Angestellter aus der benachbarten Werkstatt C, welcher mit einem speziellen Werkzeug aushalf), welcher das defekte Teil am Fahrzeug als erstes bemerkt hat, bevor es B ausgebaut hat. Gewiss, die Chancen die Kosten für das nun fällige Neuteil von A wiederzubekommen sind ungünstig, da der Nachweis, dass A das Teil beschädigt hat, schwer fällt. Aber: Laut Rechnung hat A das Teil aus- und wieder eingebaut und als in Ordnung befunden (was es ja nicht war) und dies entsprechend in Rechnung gestellt. Vielen Dank vorab. |
| |||
| AW: Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen? Grundsätzlich darf der Handwerker nur diejenige Reparaturen ausführen und berechnen, mit denen er beauftragt worden ist, selbst wenn er feststellen sollte, dass weitere Arbeiten notwendig sind. Um Streitfälle zu vermeiden, sollte deshalb bei der Auftragsvergabe möglichst genau angegeben werden, was nachgeprüft und repariert werden soll, z. B. bei Kfz- oder Radio- und Fernsehreparaturen. Stellt der Handwerker später fest, dass noch eine größere Reparatur erforderlich ist, muss er das Einverständnis des Kunden einholen. Es sei denn, der Kunde hat dem Handwerker schon vorher kundgetan, dass er alle nach seiner Meinung erforderlichen Reparaturenz. B. für eine TÜV Abnahme durchführen soll. Zitat:
Zu mal es sich bei der suche nach einem Fehler, auch bei einer Autowerkstatt, nur um eine Dienstleistung handelt somit kein Erfolg garantiert ist.
__________________ Zweifle an allem mindestens einmal und handle es sich um die Aussage 2x2=4 Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang. |
| |||
| AW: Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen? Zitat:
Also hat Werkstatt A doch (was mir sehr fragwürdig erscheint) nicht nur zunächst ein vollkommen anderes Bauteil überprüft (und möglicherweise sogar beschädigt), sondern auch gänzlich am Kundenauftrag vorbeigearbeitet. Zieht man hier den Vergleich (Radio- u. Fernsehtechniker mögen mir das nicht krumm nehmen): Das ist doch wie wenn ich sage "Mein Fernseher ist defekt - ich vermute mal es ist die Bildröhre." und die Werkstatt baut meinetwegen das Netzteil aus und wieder ein und sagt "Yepp, ist die Bildröhre!"... das ist doch völlig am Auftrag vorbei!? |
| |||
| AW: Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen? Das Problem das ich hier sehe ist: Zitat:
__________________ Zweifle an allem mindestens einmal und handle es sich um die Aussage 2x2=4 Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Darf ein Arzt Diagnose in ein Forum stellen? | Arztrecht | 08.05.2010 17:09 |
| Fehlerhafte Angaben in einer Rechnung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 18.01.2010 11:52 |
| Was darf ein Anwalt in Rechnung stellen? | Markenrecht | 06.06.2009 17:02 |
| was darf ein Anwalt in rechnung stellen? | Familienrecht | 21.10.2007 11:46 |
| Darf AG Prüfung der Lohnabrechnung in Rechnung stellen ?? | Arbeitsrecht | 15.05.2007 22:30 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios