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Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen?

Dies ist eine Diskussion zu Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 14:02
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Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen?

Hallo allerseits.

Mal angenommen Kunde K fährt in Werkstatt A, um einen Defekt am Auto untersuchen zu lassen. Einige Zeit später meldet sich A und hat Diagnose X festgestellt - voraussichtlicher Kostenpunkt EUR 1.500,-.
Daraufhin sagt K, dass er diese Reparatur nicht durchführen lassen möchte und holt sich lieber eine zweite Meinung bei Werkstatt B ein. Bei A werden dennoch Kosten in Höhe von EUR 150,- fällig, für das Aus- und Einbauen eines bestimmten Teiles.

Werkstatt B sagt nun, dass die Diagnose X vollkommen falsch sei und darüber hinaus festgestellt wurde, dass das von A aus- und wieder eingebaute Teil defekt sei - obwohl es von A als i.O. beurteilt wurde.

FRAGE: Wie stehen die Chancen, dass K die Kosten von A zurückbekommen würde, da ja nun eine Fehldiagnose in Rechnung gestellt worden ist?

B hat in diesem Beispiel auch einen Zeugen (ein Angestellter aus der benachbarten Werkstatt C, welcher mit einem speziellen Werkzeug aushalf), welcher das defekte Teil am Fahrzeug als erstes bemerkt hat, bevor es B ausgebaut hat.

Gewiss, die Chancen die Kosten für das nun fällige Neuteil von A wiederzubekommen sind ungünstig, da der Nachweis, dass A das Teil beschädigt hat, schwer fällt. Aber: Laut Rechnung hat A das Teil aus- und wieder eingebaut und als in Ordnung befunden (was es ja nicht war) und dies entsprechend in Rechnung gestellt.

Vielen Dank vorab.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 15:40
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AW: Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen?

Grundsätzlich darf der Handwerker nur diejenige Reparaturen ausführen und berechnen, mit denen er beauftragt worden ist, selbst wenn er feststellen sollte, dass weitere Arbeiten notwendig sind. Um Streitfälle zu vermeiden, sollte deshalb bei der Auftragsvergabe möglichst genau angegeben werden, was nachgeprüft und repariert werden soll, z. B. bei Kfz- oder Radio- und Fernsehreparaturen. Stellt der Handwerker später fest, dass noch eine größere Reparatur erforderlich ist, muss er das Einverständnis des Kunden einholen. Es sei denn, der Kunde hat dem Handwerker schon vorher kundgetan, dass er alle nach seiner Meinung erforderlichen Reparaturenz. B. für eine TÜV Abnahme durchführen soll.

Zitat:
Zitat von onleine
.....Einige Zeit später meldet sich A und hat Diagnose X festgestellt - voraussichtlicher Kostenpunkt EUR 1.500.....Bei A werden dennoch Kosten in Höhe von EUR 150,- fällig, für das Aus- und Einbauen eines bestimmten Teiles.

Wie stehen die Chancen, dass K die Kosten von A zurückbekommen würde, da ja nun eine Fehldiagnose in Rechnung gestellt worden ist
Gar nicht gut, da ja laut Sachverhalt nicht die Fehldiagnose sondern das ein- und ausbauen des teils in Rechnug gestellt wurde. Und da A soweit beauftragt wurde den Fehler zu suchen, ist Er dann auch berechtigt die Anfallenden kosten in Rechnung zu stellen.
Zu mal es sich bei der suche nach einem Fehler, auch bei einer Autowerkstatt, nur um eine Dienstleistung handelt somit kein Erfolg garantiert ist.
__________________
Zweifle an allem mindestens einmal und handle es sich um die Aussage 2x2=4

Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 16:31
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AW: Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen?

Zitat:
Zitat von Lomax
Grundsätzlich darf der Handwerker nur diejenige Reparaturen ausführen und berechnen, mit denen er beauftragt worden ist, selbst wenn er feststellen sollte, dass weitere Arbeiten notwendig sind. Um Streitfälle zu vermeiden, sollte deshalb bei der Auftragsvergabe möglichst genau angegeben werden, was nachgeprüft und repariert werden soll, z. B. bei Kfz- oder Radio- und Fernsehreparaturen. Stellt der Handwerker später fest, dass noch eine größere Reparatur erforderlich ist, muss er das Einverständnis des Kunden einholen. Es sei denn, der Kunde hat dem Handwerker schon vorher kundgetan, dass er alle nach seiner Meinung erforderlichen Reparaturenz. B. für eine TÜV Abnahme durchführen soll.



Gar nicht gut, da ja laut Sachverhalt nicht die Fehldiagnose sondern das ein- und ausbauen des teils in Rechnug gestellt wurde. Und da A soweit beauftragt wurde den Fehler zu suchen, ist Er dann auch berechtigt die Anfallenden kosten in Rechnung zu stellen.
Zu mal es sich bei der suche nach einem Fehler, auch bei einer Autowerkstatt, nur um eine Dienstleistung handelt somit kein Erfolg garantiert ist.
Nunja, aber es verhält sich doch (beispielsweise) so: Kunde sagt zur Werkstatt "Wagen hat Defekt - ich vermute mal es ist der Turbolader". Werkstatt schaut nach, nimmt den Wagen unter die Lupe und sagt "Yo! Stimmt! Kostet ca. EUR 1500,-". Kunde sagt "Nö, das ist mir zuviel, ich hol den Wagen wieder ab!". Werkstatt sagt "O.k. dann muss ich dir aber zumindest die Kosten berechnen, welche angefallen sind.". Auf dieser Rechnung steht aber nun, dass (sagen wir mal) ein Ventil aus- und eingebaut wurde - also gar nicht mal der Turbolader wie angenommen - und von der Werkstatt bestätigt, dass dieses in Ordnung sei! Ja, auf der Rechnung ist sogar noch erwähnt, dass der Turbolader kaputt ist und ausgetauscht werden muss. Und Werkstatt B hat definitiv festgestellt: Ist Quatsch. Turbolader funktioniert noch bestens!
Also hat Werkstatt A doch (was mir sehr fragwürdig erscheint) nicht nur zunächst ein vollkommen anderes Bauteil überprüft (und möglicherweise sogar beschädigt), sondern auch gänzlich am Kundenauftrag vorbeigearbeitet.
Zieht man hier den Vergleich (Radio- u. Fernsehtechniker mögen mir das nicht krumm nehmen): Das ist doch wie wenn ich sage "Mein Fernseher ist defekt - ich vermute mal es ist die Bildröhre." und die Werkstatt baut meinetwegen das Netzteil aus und wieder ein und sagt "Yepp, ist die Bildröhre!"... das ist doch völlig am Auftrag vorbei!?
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Alt 23.03.2009, 16:59
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AW: Darf Autowerkstatt fehlerhafte Diagnose in Rechnung stellen?

Das Problem das ich hier sehe ist:

Zitat:
Zitat von onleine
.....Kunde sagt..... Werkstatt schaut nach, nimmt den Wagen unter die Lupe und sagt.... Kunde sagt .... Werkstatt sagt..... usw...
Sollte das so abgelaufen sein so läuft das ja fast schon auf versuchter Betrug §263 StGB raus. Aber da bin ich nicht wirklich fit drin. Im Endeffekt zählt halt das was man beweisen kann.
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