Dies ist eine Diskussion zu Bußgeld bei Verstöße gegen die Badeordnung. innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Person A geht in einem Schwimmbad und Trift ein paar Kumpels von ihn. Num Springen sie vom Beckenrand obwohl es Verboten ist, und darauf kommt der Bademeister und weisst Person A und seine Kumpels darauf hin das es Verboten ist. Das ist aber noch nicht Alles! Der Bademeister kassiert von Jeden 25.- ab wegen Verstoß gegen die Badeordnung. Oder eine Schulklasse geht ins Schwimmbad (Zur Unterrichtszwecken) und gehen in die Einzelumkleidekabiene obwohl es in der Badeordnung steht das die Schüler die Sammelkabine zu benutzen haben. Un jetzt kommt auch Derbademeister oder das Reinigungspersonal und fordert den Schülern auf in die Sammelkabiene begeben sollen und kassierten aber zugleich Kasierren sie von Jeden Schüler 10.- Ordnungsgeld ab wegen nichtbeachtung der Badeordnung. In der Badeordnung steht kein Hinweis das Verstöße gegen die Badeordnung mit Ordnungsgeld geahndet werden. Nach meine Erachtens dürfen schon Bestrafungen wie Ermahnungen bis hin einschließlich zu Hausverbot angewenden werden. Aber Darf eingentlich wirklich Ordnungsgeld bei Verstöße gegen die Badeordnung erhoben werden? Reicht das Hausrecht dazu aus um sowas machen zu dürfen? Das würd mich mal Interssieren.
__________________ Mfg Skayritari |
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| AW: Bußgeld bei Verstöße gegen die Badeordnung. Hallo, ich denke, dass so eine "Ordnungsstrafe" nicht einklagbar wäre, vor allem, weil man nicht darauf hingewiesen wird. (und selbst dann würde ich sie für fraglich halten) Wenn man nicht bezahlt, riskiert man allerdings als alternative Maßnahme ein Hausverbot, und an das muss man sich halten. Da ich ins Schwimmbad generell kein Bargeld mitnehme (dafür kommt es zu schnell weg) könnte ich so eine Forderung auch gar nicht begleichen, mal davon abgesehen, dass ich es weder dem Bademeister, noch dem Reinigungspersonal geben würde (wer weiß, wo es da landet?) Aber am einfachsten ist es, sich an die Badeordnung zu halten ... Alle Angaben ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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| AW: Bußgeld bei Verstöße gegen die Badeordnung. Das hört sich doch etwas seltsam an ...... A sollte den Bademeister einfach mal fragen, aus welchem §§ sich das Ordnungsgeld ergibt und wer ihm die Ermächtigung zum Einkassieren gegeben hat |
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| AW: Bußgeld bei Verstöße gegen die Badeordnung. Hm, das riecht verdammt nach Strafbarkeit des Bademeisters!? |
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| AW: Bußgeld bei Verstöße gegen die Badeordnung. Eine solches "Bußgeld" wäre wohl eine Art Vertragsstrafe und müsste in den AGB bzw. Baderegeln vorkommen. Tut es das nicht, ist niemand berechtigt so etwas zu verlangen. Weder Bademeister, noch Reinigungspersonal, noch Schwimmbadmanager. Im Gegenteil sehe ich das so wie Rio, dass sich diejenigen u.U. eines Betruges (Betrugsversuches) strafbar machen könnten. Das Geld kann jederzeit zurückgefordert werden. Wenn es ein städtisches Schwimmbad ist würde ich mich außerdem mal an die zuständige Behörde wenden bzw. bei privaten Betreibern an die Geschäftsleitung. Vielleicht kochen die da ja auch ihr eigenes Süppchen und spekulieren darauf, dass sich keiner wehrt...
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
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