Dies ist eine Diskussion zu Bürgschein innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Bürgschein Folgende Fragestellung: Ein Bauunternehmer hat nach Abnahme der Rohbauarbeiten dem Bauherren einen Bürgschein einer Versicherung übergeben. Dieser Bürgschein soll die vertragsgemäße Gewährleistung für fertiggestellte und abgenommene Arbeiten sicherstellen. Die im Bürgschein ausgesprochene Bürgschaft ist nicht auf bestimmte Zeit begrenzt. Wann muss der Bauherr dem Bauunternehmer diesen Bürgschein zurückgeben? Zum Beispiel nach der Gewährleistungsfrist für sichtbare Mängel? Oder zum Beispiel nach der Gewährleistungspflicht für nicht sichtbare Mängel? Danke im Voraus! PS.: Das Thema hatte ich schon einmal unter Immobilienrecht platziert. Da hat bislang noch niemand antworten können. Habe ich hier mehr Glück? Viele Grüße Christof Nagel |
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