Dies ist eine Diskussion zu Bühnenunfall, wer trägt Behandlungs und Reperaturkosten? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Bühnenunfall, wer trägt Behandlungs und Reperaturkosten? A spielt in einer Band und hat in einer vom Veranstalter angemieteten Location ein Konzert. Unmittelbar vor dem Auftritt will A von der max. 1 Meter hohen Bühne runter als Treppenersatz wurde ein Metallcase aufgestellt vom Veranstalter. A nutzt diesen Treppenersatz und da dieses Case auf 4cm hohen und nach innen zurückgesetzen Gummifüßen stand, kippte das Case weil zuviel Gewicht auf dem vorderen Teil war. Infolgedessen stürzte A landete ungebremst mit dem Nacken auf der Bühnenkante, der Bass bekam eine Schramme ab und der Funksender ist noch funkrionsfähig, aber lediert. A spielt trotz Schwindel das kOnzert kühlt danach 1 Std und der Veranstalter ruft dann schliesslich einen Krankenwagen. A wird geröngt ist nur geprellt und darf anschliessend gehen. Nun meine Frage.. Wer haftet für die Schäden und wer trägt die Kosten der Behandlung und eventueller Folgeschäden und Behandlungen. Der Veranstaler weisst die Schuldfrage von sich mit der Begründung fü Bühnenunfälrle sei leider seitens des Veranstalters keine Versicherung vorhanden, sofern dies überhaupt zu versichern wäre. Und gemäß Mietvertrag des Vermieters sei wäre ein Rückgriff möglich, wenn der entstandene Schaden auf eine mangelnden Beschaffenheit des Inventars oder technischen Einrichtung zurückzuführen wäre. Nach seinen Recherchen bedürfe diese Art von Bühne (Höhe, Größe) jedoch keinem Geländer, keiner Treppe oder eines Aufgangs, sodass dies streng genommen kein Mangel und auch kein Versicherungsfall wäre. Ist das so richtig? Das als Treppenerstaz aufgestellte Case ist kein Sicherheitsmangel? Muss A alle Kosten etc slebst tragen??? Wäre super wenn ihr mich über die Rechtslage des geschilderten Beispiel Szenarios aufklären könntet Lg und vielen Dank vorab!! |
| |||
| AW: Bühnenunfall, wer trägt Behandlungs und Reperaturkosten? Wir kennen hier weder die Verträge zwischen A und Veranstalter noch die des Veranstalters mit dem Vermieter, geschweige denn die Location bzw. haben Kenntnisse zum vorhandenen Bühnenaufbau. Grundsätzlich ist zu eruieren, wem die Verkehrssicherungspflicht oblag und inwieweit ggf. schuldhaft gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen wurde. Sofern dem Veranstalter diese Pflicht oblag und seitens des A kein Mitverschulden am Unfall angelastet werden kann haftet der VA unabhängig vom Bestehen einer entsprechenden Versicherung.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Bühnenunfall, wer trägt Behandlungs und Reperaturkosten? Wenn A einfach einen Vertrag hat, dass er mit seiner Band auf dieser Veranstaltung spielt, also weder aufbauen, abbauen oder sonst was machen muss, sonder nur in der Zeitspanne x-y auf der Bühne zu sein hat vorher Soundcheck etc. normales Programm eben, denke ich könnte man A kein mitverschulden anlasten , weil er sich darauf verlässt dass Sorge getragen wurde, dass die Bühne gesichert ist, oder? Zur Location gehe ich jetzt in meinem Fallbeispiel von einer 80-100cm hohen Bühne aus Podesten ca 7*4 m aus, an die das Case als "Treppe" gestellt wurde , vom Veranstalter. Somit würde ich als Laie sagen, dass der Vermieter auch kein Mitverschulden hat und die Verkehrssicherungspflicht bei dem Veranstaltr lag, da die Location sicher war und nur durch "Ergänzungen" des VA unsicher wurde. Sehe ich das richtig? Sorry dass cih mich grad bischen doof anstelle |
| |||
| AW: Bühnenunfall, wer trägt Behandlungs und Reperaturkosten? Wie immer kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Nach dem bisherigen Sachvortrag kam der VA nicht hinreichend seiner Verkehrssicherungspflicht nach und dürfte sich damit einer Haftung nicht entziehen können. Irl würde ich den Schadenersatzanspruch gegen den VA zum Grunde geltend machen, den Schaden zum Umfang sowie zur Höhe nachweisen und unter Fristsetzung zur Regulierung auffordern. A sollte einen Anwalt zu Rate ziehen bzw. mit seiner Interessenvertretung beauftragen.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Bühnenunfall, wer trägt Behandlungs und Reperaturkosten? okay vielen vielen Dank nochmal!!! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ab wann Behandlungs-/Diagnose-/Dokumentationsfehler? | Medizinrecht | 26.02.2012 22:01 |
| Reperaturkosten/ Mietvertragsklausel | Mietrecht | 05.08.2011 07:07 |
| Sachmängelgewährleistung bei Verdeck, wer trägt Reperaturkosten | Straßenverkehrsrecht | 24.07.2010 16:10 |
| Reperaturkosten | Handelsrecht | 08.07.2010 14:53 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios