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Betrugsfall Ebay

Dies ist eine Diskussion zu Betrugsfall Ebay innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 13:20
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Betrugsfall Ebay

So, aufgrund der Unklarheit im letzten Thema möchte ich euch das ganze nocheinmal schilder:

M = Verkäufer
Z = Käufer
D = Er hat die Ware

M hat bei Ebay was Verkauft für 240 Euro, ausserdem ist der Verkäufer M Auszubildender. Der Käufer Z hat den Betrag unverzüglich Überwiesen, der Käufer M Hat die Versandkosten und die Ware D Übergeben weil M kein Auto und Berufstätig ist und daher für den Versand eingeschränkt ist.
Der Versender D Hat die Ware nicht Versand und ist nicht in der Lage die Ware wieder Zurückzugeben zum Verkäufer M beziehungweise die Versandkosten rauszuzahlen.
Der Verkäufer M hat einen Zeugen das D, der die Ware hat nicht Rausrückt aufgrund "Keine Lust die sachen Runterzutragen".
Darauf hin sind 3 Monate vergangen der Käufer Z Hat eine Strafanzeige wegen Warenbetrug gegen M gemacht.
M wird Beschuldigt und bekommt 20 Geldtage zu je 20 Euro.
M hat das Geld Zurücküberwiesen zum Käufer Z.

Kann M zum Rechtsanwalt gehen und die Klage gegen D angehen weil er ja die Ware hat bzw. er nicht in der Lage ist diese rauszugeben.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 14:01
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AW: Betrugsfall Ebay

Hm, verstehe den Fall nicht ganz. Satzzeichen wären in diesem Fall echt sinnvoll!

Also
M hat etwas verkauft für 240 EUR
Z überweist sofort das Geld
M hat die Versandkosten und die Ware an D übergeben, da er für den Versand zuständig war
D kümmert sich nicht drum und kann dann weder Ware noch Geld zurückgeben.

Z erstattet Anzeige.

Meines Erachtens und Laienwißens liegt nicht einmal Betrug vor, weil für Betrug oder versuchter Betrug ja die Voraussetzung Vorsatz ist. Zum Zeitpunkt, zu dem Du die Ware in eBay gestellt hast, hattest Du nie vor, jemanden zu betrügen. Die Ware gibt es. Hat M in der Verhandlung D erwähnt? Wenn M beweisen kann, dass es die Ware gibt und dass er sich auch um den Versand gekümmert hat, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Eventuell käme dann §153a StPo in Betracht (Verfahren einstellen)

Zugeben musst Du: Du hast schlampig gehandelt, D sowieso. Aber M hätte auf jeden Fall schon vorher mit Anwalt drohen können. Hat sich M nie mit Z in Verbindung gesetzt und denn Fall geschildert, noch bevor es zu einer Anzeige gekommen ist?

Naja, der Betrugsfall ist ja nun sowieso gegessen, da hättest Du aber ruhig mehr Eigeninitiative zeigen müßen, so hättest Du jetzt wahrscheinlich eine Geldstrafe weniger...

Du kannst auch einfach Deine Mutter fragen, ob Sie Dich zu D fährt Dann sieht die Sache von Seiten Ds m.E. gleich ganz anders aus. Wenn er trotzdem nicht weich wird, dann ist das Unterschlagung § 246 Absatz 1 StGB. Und: Der Versuch ist strafbar!

D ist dann sozusagen der Treuhänder der Ware gewesen, da aber alles privat, formlos und wahrscheinlich auch non-gewerblich war, kannst Du eben nur eine Anzeige machen oder mit dem Anwalt drohen oder persönlich kommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 14:38
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AW: Betrugsfall Ebay

M, war mit Z bei EBAY in Kontakt und ihm geschildert das die Ware kommt, da M der Verkäufer ist muss sich M auch darum kümmern das die Ware ankommt.

Es ist schon ein Urteil vom Amtsgerichtgefallen.

Soll M Jetzt einspruch erstellen ohne Rechtsanwalt und den Vorfall erklären?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 14:58
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AW: Betrugsfall Ebay

Zu einem Rechtsanwalt würde ich auf jeden Fall raten...!
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  #5 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 15:12
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AW: Betrugsfall Ebay

Danke für die Schnelle antwort
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  #6 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 15:54
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AW: Betrugsfall Ebay

Zitat:
Zitat von Marcel Balkenho
Kann M zum Rechtsanwalt gehen und die Klage gegen D angehen weil er ja die Ware hat bzw. er nicht in der Lage ist diese rauszugeben.
Das fällt M aber reichlich spät ein Das hätte er schon machen sollen, bevor Z Anzeige erstattet hat, bzw. spätestens dann.
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