Dies ist eine Diskussion zu Betrug? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Betrug? eine besondere Fragestellung zum notariellen Schuldanerkenntnis. Bei der Abgabe entsteht ein abstraktes Schuldversprechen. Wenn A zum Zeitpunkt der Abgabe nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um den Betrag zu begleichen, kann man dann von Betrug/Eingehungsbetrug sprechen? |
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| AW: Betrug? Ich vermute nicht. Wenn der Schuldner sich berechtigte Hoffnung machen konnte, daß er zum Termin über die Mittel verfügt, kann er doch eine Zusage machen. Das wird er im Zweifel natürlcih auch dann machen, wenn er keine Hoffnung hat. Aber das Gegenteil muß man eben beweisen. pauline |
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