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betrügerische rechnung ?

Dies ist eine Diskussion zu betrügerische rechnung ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2006, 00:08
Boardneuling
 
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betrügerische rechnung ?

Hi Leute, ich erbitte eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt.

Verbraucher A hat den Kundendienst P angefordert, weil seine Waschmaschine kaputt ist. Ein Mitarbeiter repariert diese und schreibt eine Rechnung.
Lt. einer Tabelle, die P im Internet veröffentlicht, kostet 1 Std. 53,50 € (=10 AW; 1 AW = 6,06 €) plus 30 € Fahrtkostenpauschale und 17, 20 € für ein Waschmaschinenpflegemittel. Der MA war genau 19 Minuten da, wofür es 2 Zeugen gibt, gibt aber auf der Rechnung an, 39 Minuten dagewesen zu sein, denn er berechnet noch einen sogenannten Rüstwert, der 6 Minuten, einen Grundwert, der 9 Minuten und die Endkontrolle, die auch 9 Minuten gedauert haben soll.
Laut Berechnungen des A beträgt die Rechnung inkl. MwSt. 79, 58 € - P verlangt 135, 43 €.
Einige Zeit danach hat P bei A den Geschirrspüler repariert und wieder hat A eine andere Rechnungssumme(auf Grundlage der Tabellen im Internet),nämlich 164,02€, während P 226,08 € verlangt.

A wollte sich mit der P in Verbindung setzen, doch dort erreicht er keinen. Per e-mail hat er um Rückruf gebeten, aber keiner rief an.

Was genau kann A jetzt tun ? Ist es berechtigt, wenn er sich weigert die ganzen Rechnungen zu zahlen ? Muss er einen Teil der Rechnungen zahlen ? Kann A die P wegen Betruges verklagen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2006, 07:59
V.I.P.
 
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AW: betrügerische rechnung ?

Hallo!

Wenn A sich nicht sicher ist, ob die Rechnungen richtig sind, dann sollte zunächst einmal das Gespräch mit der Firma gesucht werden. Dann kann A erwägen die Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten. Dies hat allerdings den Nachteil, daß das Geld dann erst einmal weg ist und A sich dieses nötigenfalls mit rechtlichen Schritten zurückholen müsste. A kann aber auch DEN Betrag überweisen, den A berechnet hat und den Rest erst einmal schuldig bleiben. Dies sollte A dann aber schriftlich (Kopie unbedingt behalten!) ankündigen. Wenn P dann eine "abgespeckte" Rechnung bezahlt bekommt, wird er sich sicherlich sehr schnell freiwillig melden.
Die ganze Rechnung nicht zu bezahlen ist sicherlich kein sehr diplomatischer Weg. Denn letztenendes hat A eine Leistung von P erhalten. Sicher - man könnte die Rechnung erst einmal offenlassen, bis sich Klärung in dieser Sache gefunden hat - aber ich persönlich halte von solchen Schritten nicht sehr viel, da ich die Ansicht vertrete, man sollte solchen Dinge mit einem diplomatischen Entgegenkommen und nicht gleich mit der härtesten Form der Konfrontation begegnen. Daher vielleicht schon mal den Teil bezahlen, den A errechnet hat - den Rest zur Zahlung bereithalten.

Die Frage ob A den P verklagen kann ist etwas sehr verfrüht. Man muss immer vorsichtig sein, was man einem Menschen nachsagt. Wenn man ihn zu Unrecht beschuldigt ein Vergehen begangen zu haben, so kann das schnell auf einen selbst zurückfallen. Das muss ja nicht sein. Wenn A nun einen Teil bezahlt und parallel dazu in einem Schreiben um Aufklärung bzgl. der Rechnungsstellung bittet und die Restzahlung vorerst nicht leistet, dann ist das noch der effektiviere Weg. Wenn P dann anfäng sich um sein Geld zu bemühen,

Es gibt Berufe in denen wird die Dienstleistung in Arbeitseinheiten bemessen. Da gibt es dann theoretisch Tage, an denen 32 Stunden gearbeitet wurde. Im Prinzip ist dies auch zulässig. Doch in diesem Fall, wo der P seine Tarife im Internet veröffentlicht hat und der MA des P nur kurz da war, aber 20 min länger notiert, sollte man doch um Erklärung bitten.

Eine Anzeige wegen Betruges würde ich daher erst einmal (weit) zurückstellen.


Viele Grüße,

Peter M.
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