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Beteiligung

Dies ist eine Diskussion zu Beteiligung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 28.10.2008, 16:57
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Beteiligung

Guten Tag,

mal angenommen Partner A und Partner B einigen sich auf eine zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit ist schriftlich festgehalten worden. Dabei wurden alle Einzelheiten schriftlich niedergeschrieben u.a. Gewinnbeteiligung. Partner A entscheidet sich 4 monate später das Geschäft alleine fortzuführen und zweifelt, trotz beider Unterschriften, jede Abmachung ab.

Kann Partner B weiter auf Erfüllung des Vertrages bestehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 08:42
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AW: Beteiligung

Zitat:
Zitat von Disomane
Guten Tag,

mal angenommen Partner A und Partner B einigen sich auf eine zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit ist schriftlich festgehalten worden. Dabei wurden alle Einzelheiten schriftlich niedergeschrieben u.a. Gewinnbeteiligung. Partner A entscheidet sich 4 monate später das Geschäft alleine fortzuführen und zweifelt, trotz beider Unterschriften, jede Abmachung ab.

Kann Partner B weiter auf Erfüllung des Vertrages bestehen?

PACTA SUNT SERVANDA - Verträge müssen erfüllt werden. Und wenn A und B den Vertrag sogar per Individualabrede (eigentlich ein Begriff im Zusammenhang mit AGB) erstellt haen und gültig beide Unterschriften drunter gesetzt haben, dürfte es da kein problem geben, auf Vertragserfüllung zu pochen.
Wichtig ist nur darauf zu schauen, ob Abmachungen zum lösen vom Vertrag gemacht wurden.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 09:14
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AW: Beteiligung

Zitat:
Zitat von Disomane
Kann Partner B weiter auf Erfüllung des Vertrages bestehen?
Nein, das macht doch keinen Sinn.

In dem Verhalten von A sehe ich das konkludente Verlangen zur Aufhebung der Gemeinschaft, § 749 BGB. Damit ist die Gesellschaft beendet.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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