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Bestätigung per E-Mail für Schuldentilgung bindend?

Dies ist eine Diskussion zu Bestätigung per E-Mail für Schuldentilgung bindend? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 13:37
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Bestätigung per E-Mail für Schuldentilgung bindend?

Hallo.

Herr A ist Angestellter bei Unternehmen B. Unberechtigterweise entnimmt A Gelder aus dem Unternehmen B. Als dieses aufgedeckt wird und sich A als nicht rückzahlungsfähig erweist tritt B an
Herrn C, den Vater von A (A ist volljährig und vollgeschäftsfähig) heran. Herr C gibt telefonisch und per E-Mail eine Bestätigung ab, dass er die Forderung in zuvor vereinbarten Raten zurückführen würde. Einen schriftlichen Nachweis über den Bestand der Forderung hat Herr C von Unternehmen B erhalten.

Besteht für das Unternehmen B die Gefahr, dass Herr C nicht zahlt?
Ist die Bestätigung von Herrn C ( rechtlich ) bindend bzw. ergeben sich hieraus Ansprüche von B gegen C?

Danke und Gruss.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 13:44
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AW: Bestätigung per E-Mail für Schuldentilgung bindend?

Zitat:
Zitat von doktorfisch Beitrag anzeigen
Hallo.

Herr A ist Angestellter bei Unternehmen B. Unberechtigterweise entnimmt A Gelder aus dem Unternehmen B. Als dieses aufgedeckt wird und sich A als nicht rückzahlungsfähig erweist tritt B an
Herrn C, den Vater von A (A ist volljährig und vollgeschäftsfähig) heran. Herr C gibt telefonisch und per E-Mail eine Bestätigung ab, dass er die Forderung in zuvor vereinbarten Raten zurückführen würde. Einen schriftlichen Nachweis über den Bestand der Forderung hat Herr C von Unternehmen B erhalten.

Besteht für das Unternehmen B die Gefahr, dass Herr C nicht zahlt?
Ist die Bestätigung von Herrn C ( rechtlich ) bindend bzw. ergeben sich hieraus Ansprüche von B gegen C?

Danke und Gruss.
Geht man davon aus, dass es sich hier um ein Schuldanerkenntnis handelt, so reicht Email nicht aus.

Gemäß § 781 BGB ist beim Schuldanerkenntnis die Schriftform erforderlich. Eine Anerkenntniserklärung in elektronischer Form ist explizit ausgeschlossen. Unternehmen B hat somit nichts in der Hand.

Um ein belastbares Dokument zu erhalten sei dem fiktiven Unternehmen B geraten, die Rückzahlungs- / Tilgungsvereinbarung schriftlich zu formulieren und vom fiktiven Vater C unterzeichnen zu lassen.
__________________
Gruß

Klaus
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bestätigung, bindend, forderung

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