Dies ist eine Diskussion zu Bestätigung per E-Mail für Schuldentilgung bindend? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Bestätigung per E-Mail für Schuldentilgung bindend? Herr A ist Angestellter bei Unternehmen B. Unberechtigterweise entnimmt A Gelder aus dem Unternehmen B. Als dieses aufgedeckt wird und sich A als nicht rückzahlungsfähig erweist tritt B an Herrn C, den Vater von A (A ist volljährig und vollgeschäftsfähig) heran. Herr C gibt telefonisch und per E-Mail eine Bestätigung ab, dass er die Forderung in zuvor vereinbarten Raten zurückführen würde. Einen schriftlichen Nachweis über den Bestand der Forderung hat Herr C von Unternehmen B erhalten. Besteht für das Unternehmen B die Gefahr, dass Herr C nicht zahlt? Ist die Bestätigung von Herrn C ( rechtlich ) bindend bzw. ergeben sich hieraus Ansprüche von B gegen C? Danke und Gruss. |
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| AW: Bestätigung per E-Mail für Schuldentilgung bindend? Zitat:
Gemäß § 781 BGB ist beim Schuldanerkenntnis die Schriftform erforderlich. Eine Anerkenntniserklärung in elektronischer Form ist explizit ausgeschlossen. Unternehmen B hat somit nichts in der Hand. Um ein belastbares Dokument zu erhalten sei dem fiktiven Unternehmen B geraten, die Rückzahlungs- / Tilgungsvereinbarung schriftlich zu formulieren und vom fiktiven Vater C unterzeichnen zu lassen.
__________________ Gruß Klaus |
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