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Besitzverhältnisse

Dies ist eine Diskussion zu Besitzverhältnisse innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2012, 19:53
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Besitzverhältnisse

Person 1 und Person 2 wollen ein Auto für Person 2 kaufen, als Geschenk.

Person 1 überweist die Kaufsumme, Person 2 unterschreibt den Kaufvertrag (auf seinen Namen), lässt das Auto auf den Namen von Person 2, schließt die Autoversicherung auf den Namen von Person 2 ab. Person 2 hat auch alle Papiere und beide Schlüssel. Der Name von Person 1 taucht also nirgends auf.

Wem gehört das Auto dann rechtlich?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.03.2012, 20:04
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AW: Besitzverhältnisse

Zitat:
Zitat von Rolf2.0 Beitrag anzeigen
Wem gehört das Auto dann rechtlich?
Person 2.

Es sei denn, es wurden besondere Bedingungen vereinbart, unter denen die Schenkung erfolgt. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, ist auch die Schenkung nichtig.

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  #3 (permalink)  
Alt 31.03.2012, 20:08
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AW: Besitzverhältnisse

Wenn ansonsten weiter schriftlich nichts festgehalten wurde, auch keine offizielle Schenkung?
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  #4 (permalink)  
Alt 01.04.2012, 07:08
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AW: Besitzverhältnisse

Zitat:
Zitat von Rolf2.0 Beitrag anzeigen
Wenn ansonsten weiter schriftlich nichts festgehalten wurde, auch keine offizielle Schenkung?
Entscheidend ist der Wille der beiden Beteiligten, egal ob mündlich oder schriftlich. Schriftlich belegtes ist lediglich besser beweisbar.

In diesem Fall wäre Person 2 also rechtlich gesehen eindeutig Eigentümer des Fahrzeuges - ob er dies jedoch vor Gericht durchsetzen kann, ist fraglich. Insbesondere, wenn sich z.B. 1 und 2 trennen und 1 glaubwürdig darlegt, dass es sich nie um eine Schenkung gehandelt hat...
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Stichworte
besitz, geschenk, kaufvertrag, rechtmäßig, schenkung

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