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Bereicherung?

Dies ist eine Diskussion zu Bereicherung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 17:27
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Bereicherung?

Unternehmer U stellt VerbrAucher A fortlaufend aus Vertrag resultierende Rechnungen.

A ist dabei nur die Höhe bekannt und unterlässt es die einzelnen Rechnungspositionen zu kontrollieren, da ihm die Höhe der monatlichen Rechnungen (ca. 50 €) in Ordnung erscheint.

Nun stellt sich nach einigen Monaten, als A genauer die Rechnung prüft, heraus, dass teile dieser monatlichen Rechnung (ca. 8 €) rechtsgrundlos erfolgten bzw. durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dem Verbraucher A in Rechnung gestellt wurden.

Liegt hier eine Bereicherung des Unternehmens U vor?

Ist es schädlich, dass A die Rechnungen nur der Höhe nach zur Kenntnis nahm, jedoch nicht die einzelnen Rechnugnspositionen?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 17:30
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AW: Bereicherung?

durch bezahlen der rechnungen wurden sie anerkannt. zu spät...
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 17:49
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AW: Bereicherung?

Und wie bewertest du

Zitat:
bzw. durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dem Verbraucher A in Rechnung gestellt wurden.

?


Es wären Kosten die tatsächlich nicht entstanden sind oder durch eine Schadensminderungspflicht durch das Unternehmen hätten nicht entstehen dürfen.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 17:59
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AW: Bereicherung?

kannst du mal nen nachvollziehabren sachverhalt reinstellen? aussagen wie "rechtsgrundlos bzw. aufgrund vorspiegelung falscher tatsachen" is mir nicht nachvollziehbar.

wleche tatsachen sind denn vorgespiegelt? und wie kann dann plötzlich der kunde aufgrund von rechnungsprüfung feststellen, dass hier irgendwas "vorgespeigelt" wurde?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 18:47
V.I.P.
 
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AW: Bereicherung?

Es geht um folgenden Fall:

Handyvertrag fristlos kündigen wg Nichterfüllung des Vertrags


Die Person A hat nun herausgefunden, dass seine Bank das Abkommen über den Lastschriftverkehr (Lastschriftabkommen) mit unterzeichnet hat. Demnach hätte der Gläubiger die Information bekommen müssen, dass das Konto von dem er abbuchte nicht mehr existiert.

Zitat:
olgende Rückgabegründe gibt es laut Lastschriftabkommen (Anlage 1), diese werden bei der Rücklastschrift zur Information mitgegeben :

Konto erloschen
Erklärt sich von selber, das Konto existiert nicht mehr. ec-cash Lastschriften müssen innerhalb der 8 Tage Frist (Einreichung des Händlers) trotzdem eingelöst werden.
Konto-Nummer falsch, Sparkonto oder Konto-Nummer/Name nicht identisch
Auch selbsterklärend. Die Kontonummer ist falsch, es handelt sich um ein Sparkonto (von dem keine Lastschriften eingelöst werden) oder der angegebene Name des Zahlungspflichtigen paßt nicht mit dem Kontoinhaber zusammen.
Kein Abbuchungsauftrag und Keine Einzugsermächtigung
Der Bank liegt entweder kein Abbuchungsauftrag vor oder der Zahlungspflichtige gibt an, keine Einzugsermächtigung erteilt zu haben. Häufen sich bei einem Einreicher Rückgaben wegen "Keine Einzugsermächtigung" sollte die Bank mit dem Kontoinhaber reden und ihn darauf hinweisen, daß er sich verpflichtet hat, nur Lastschriften einzuziehen, für die ihm eine Ermächtigung vorliegt. Ggf. kann dann die Inkassovereinbarung gekündigt werden.
Rückruf
Die Lastschrift wurde zurückgerufen.
Wegen Widerspruchs
Der Zahlungspflichtige hat zwar eine Einzugsermächtigung erteilt, ist aber mit der Lastschrift nicht einverstanden, warum auch immer. Zur immer wieder diskutierten Fristenfrage siehe unten .
Rückgabe / Chargeback z.B. edc
Nichtvorlage GSE-Scheck

Nun behauptet das Unternehmen U, dass die Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst werden konnte.

A hat Zweifel, da "Mangels Deckung" von seiner Bank nicht übermittelt werden durfte und 2. die Bank hätte übermitteln müssen, dass das Konto nicht existiert von dem U über viele Monate weiterhin versuchte abzubuchen.

Auch hat A den Gesamtrechnungsbetrag als SMS erhalten, was ihm reichte. Die Rechnung hat er erst 4 Monate nach Kündigung des Kontos vollständig eingesehen.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 19:11
V.I.P.
 
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AW: Bereicherung?

okay, dass siehe #2.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 19:19
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AW: Bereicherung?

Danke dir!

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