Dies ist eine Diskussion zu Bereicherung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Bereicherung? A ist dabei nur die Höhe bekannt und unterlässt es die einzelnen Rechnungspositionen zu kontrollieren, da ihm die Höhe der monatlichen Rechnungen (ca. 50 €) in Ordnung erscheint. Nun stellt sich nach einigen Monaten, als A genauer die Rechnung prüft, heraus, dass teile dieser monatlichen Rechnung (ca. 8 €) rechtsgrundlos erfolgten bzw. durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dem Verbraucher A in Rechnung gestellt wurden. Liegt hier eine Bereicherung des Unternehmens U vor? Ist es schädlich, dass A die Rechnungen nur der Höhe nach zur Kenntnis nahm, jedoch nicht die einzelnen Rechnugnspositionen? |
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| AW: Bereicherung? durch bezahlen der rechnungen wurden sie anerkannt. zu spät... |
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| AW: Bereicherung? Und wie bewertest du Zitat:
? Es wären Kosten die tatsächlich nicht entstanden sind oder durch eine Schadensminderungspflicht durch das Unternehmen hätten nicht entstehen dürfen. |
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| AW: Bereicherung? kannst du mal nen nachvollziehabren sachverhalt reinstellen? aussagen wie "rechtsgrundlos bzw. aufgrund vorspiegelung falscher tatsachen" is mir nicht nachvollziehbar. wleche tatsachen sind denn vorgespiegelt? und wie kann dann plötzlich der kunde aufgrund von rechnungsprüfung feststellen, dass hier irgendwas "vorgespeigelt" wurde? |
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| AW: Bereicherung? Es geht um folgenden Fall: Handyvertrag fristlos kündigen wg Nichterfüllung des Vertrags Die Person A hat nun herausgefunden, dass seine Bank das Abkommen über den Lastschriftverkehr (Lastschriftabkommen) mit unterzeichnet hat. Demnach hätte der Gläubiger die Information bekommen müssen, dass das Konto von dem er abbuchte nicht mehr existiert. Zitat:
Nun behauptet das Unternehmen U, dass die Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst werden konnte. A hat Zweifel, da "Mangels Deckung" von seiner Bank nicht übermittelt werden durfte und 2. die Bank hätte übermitteln müssen, dass das Konto nicht existiert von dem U über viele Monate weiterhin versuchte abzubuchen. Auch hat A den Gesamtrechnungsbetrag als SMS erhalten, was ihm reichte. Die Rechnung hat er erst 4 Monate nach Kündigung des Kontos vollständig eingesehen. |
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| AW: Bereicherung? okay, dass siehe #2. |
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