Dies ist eine Diskussion zu Befriedetes Grundstück innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Befriedetes Grundstück meine Frage ist im Prinzip recht einfach: Wann gilt ein Grundstück als "befriedet"? Reicht es, wenn das Grundstück mit Flatterband abgesperrt ist, oder muss eine Mauer, ein Zaun oder ähnliches um das Grundstück errichtet werden? Wie "sicher" muss das Grundstück also vor unbefugtem Zutritt gesichert sein, um als befriedet zu gelten? Schönen Dank schon mal für die Antworten! (Falls dies das falsche Forum für die Frage ist, bitte einfach verschieben )
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| AW: Befriedetes Grundstück Hmm, soll es hier im Endeffekt um Hausfriedensbruch gehen? Nur da kommt es auf befriedetes Besitztum an, § 123 StGB. hat aber mal gar nichts mit bürgerlichem recht zu tun...naja, egal. Vorausgesetzt wird eine äußerlich erkennbare und nicht allein symbolische Abgrenzung des Grundstücks. Nicht ausreichend wäre aber ein nur kurzfristig mit Plastikketten abgegrenztes dem Gemeingebrauch unterliegendes Grundstück (LG Lübeck, StV 89, 157). Im Prinzip müsste Flatterband genügen, wenn dadurch erkennbar ausgedrückt wird, dass das Betreten anderen Personen nicht gestattet sein soll.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Befriedetes Grundstück Nein um Hausfriedensbruch geht es mir hier nicht explizit. Speziell ging es mir bei der Frage um Airsoft und Paintball, da beide Sportarten in Deutschland ja nur auf befriedeten Grundstücken ausgeübt werden können. Da befriedete Grundstücke aber auch noch andere Dinge ermöglichen, die man auf anderen Flächen nicht gestattet sind (z.B. das Fahren nicht angemeldeter Fahrzeuge), habe ich die Frage so ganz allgemein formuliert. Zu welchem Zweck ein Grundstücl befriedet ist, spielt letztlich ja keine Rolle. Hättest du einen Paragraphen oder ähnliches, der "befriedetes Besitztum" definiert?
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| AW: Befriedetes Grundstück Zitat:
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| AW: Befriedetes Grundstück Es ist also nicht nötig, dass das Betreten des befriedeten Grundstücks nennenswert erschwert wird, sondern lediglich dass der Wille des Eigentümers zum Ausdruck kommt, dass dieses Grundstück nicht einfach so betreten wird, richtig? Das hört sich ja schon mal ganz gut an ![]() Hättest du denn einen Link zu dem oben angesprochenen Urteil?
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| AW: Befriedetes Grundstück Müsste ich selbst gugeln, ich habs aus einem StGB-Kommentar. Eigentlich sollte man dazu recht viel finden. Sonst rein in die Uni-Jura-Bibliothek, Personal fragen, wo der Kommentar steht und nachschlagen. Ich schau auch mal, was sich finden lässt.
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