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Befreiung von Bürgschaft

Dies ist eine Diskussion zu Befreiung von Bürgschaft innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 11.11.2011, 16:17
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Befreiung von Bürgschaft

Hallo,

in $ 775 ist die Rede von dem Anspruch des Bürgen auf Befreiung.

Den Paragraphen verstehe ich nicht ganz:

Die Rechtsfolge ist doch gerichtet auf das Innenverhältnis zwischen Bürge und Hauptschuldner, oder? Heißt es lediglich, dass der Vertrag zwischen den beiden (Auftrag, GoA ...) beendet wird?

Oder soll es heißen, dass der Bürge dann auch nicht mehr haftet im Fall des Zahlungsausfalls des Hauptschuldners? Verstehen tue ich das nämlich nicht: Der Bürge wird ja wohl kaum von der Bürgschaft frei, wenn der Hauptschuldner mit seiner Schuld gegenüber dem Gläubiger in Verzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern?!? Gerade das ist ja nun das Risiko oder für den Gläubiger auch der Zweck einer Bürgschaft dagegen abgesichert zu sein, oder nicht?

Wenn die Rechtsfolge bloß auf das Innenverhältnis Hauptschuldner - Bürge gerichtet ist, was genau passiert dann? Auftrag beendet, Bürge haftet trotzdem noch gegenüber Gläubiger für den Hauptschuldner? Was ist der Zweck einer solchen Befreiung?


Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
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Alt 12.11.2011, 12:19
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AW: Befreiung von Bürgschaft

Ich kenne die Norm nicht sonderlich gut, kann aber soviel sagen, dass es sich dabei um dispositives Recht handelt, das ausschließlich das Innenverhältnis betrifft.
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