Dies ist eine Diskussion zu Baumschutzverordnung -Mein Baum Dein Baum innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Was vielleicht als Eindämmung gedacht war um wirklich alte Bäume zu schützen dient nun vermehrt dafür Bäume erst gar nicht dicker als 90cm werden zu lassen, denn die Besitzer machen sie lieber schon aus guten Grund vorher um. Nun angenommen auf einem Grundstück steht ein großer Nadelbaum der die umstehenden 2 stöckigen Häuser weit überragt, gesund im Stamm und nicht umfallgefährdet. Die Baumsatzung verbietet das Fällen dieses Baumes. Nachteil: Der Baum nimmt vieles an Tageslicht und Raum im Garten weg, Wasserkosten zur Gartenbewässerung steigt empfindlich an und vom herbstlichen Nadelbefall ganz zu schweigen. So oder ähnlich haben viele Grundbesitzer unter dieser Baumschutzverordnung zu leiden und da frag ich Euch welche Möglichkeiten einem Hausbesitzer sich bieten solche Baumgiganten loszuwerden? Ist eine Baumschutzverordnung eigentlich rechtens oder kann man irgendwo allgemein dagegen klagen? Bäume die in freier Natur stehn, an denen so mancher als Kleinkind schon spielte, die will keiner zersägt sehn, aber auf dem eigenen Grund und Boden möchte man doch selbst entscheiden was man stehn lässt und was nicht, insbesondere wenn dadurch keine nachbarschaftlichen Streitigkeiten entstehn! |
| |||
| AW: Baumschutzverordnung -Mein Baum Dein Baum Antrag auf Fällgenehmigung stellen und eine Ersatzpflanzung anbieten! Begündung könnte derart sein: 1) Bei Sturmtief Kyrill hörten die Kinder, wie auch Erwachsene lautes Knacken im Stamm, welches nicht ausschließt dass er schon ein Gefahrbaum sein könnte. Bei Wuchs und der Größe ist eventuell damit zu rechnen, dass er Schaden am Gebäude verursacht, bzw. Schlimmeres passieren könnte Ps. seither haben Ihre Kleinen Angstzustände, wenn ein Lüftchen weht ![]() Wenn sich der Beamtenfrosch der Unteren Naturschutzbehörde verschließt, bitten Sie um dessen schriftlich Zusage der Haftung ![]() altern.: 2) Das Wurzelwerk dieses Baumes steht bereits an der Kellerwand an und droht dies zu beschädigen, welches bemooste Wandrisse bereits an der Kellerwand andeuten. 3) ..... Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mein Freund der Baum ist in Gefahr" | Nachrichten: Wissenschaft | 27.05.2009 15:00 |
| Baum | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 08.09.2008 21:45 |
| Grenzabstand Baum | Nachbarrecht | 27.05.2007 12:32 |
| Baum als Lichtkiller | Nachbarrecht | 10.05.2007 21:56 |
| grenznaher Baum zurückschneiden ? | Nachbarrecht | 08.01.2006 15:48 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios