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Baumschutzverordnung -Mein Baum Dein Baum

Dies ist eine Diskussion zu Baumschutzverordnung -Mein Baum Dein Baum innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 13.04.2007, 14:27
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Question Baumschutzverordnung -Mein Baum Dein Baum

Viele Grundbesitzer, insbesondere die, welche um ihr Haus einen kleinen Garten haben sind durch solche Verordnungen stark eingeschränkt in ihrer Handlungsfreiheit. Da wächst so ein baum Jahrelang vor sich hin, der Eigentümer sagt sich lass den wachsen, denn wenn er zu groß wird mach ich den einfach um. Dumm gelaufen würde man sagen, denn so manche Gemeinde ist auf den Naturschutz gekommen und dein Freund der Baum ist plötzlich nicht mehr Dein Eigentum sondern ein Allgemeingut.

Was vielleicht als Eindämmung gedacht war um wirklich alte Bäume zu schützen dient nun vermehrt dafür Bäume erst gar nicht dicker als 90cm werden zu lassen, denn die Besitzer machen sie lieber schon aus guten Grund vorher um.

Nun angenommen auf einem Grundstück steht ein großer Nadelbaum der die umstehenden 2 stöckigen Häuser weit überragt, gesund im Stamm und nicht umfallgefährdet. Die Baumsatzung verbietet das Fällen dieses Baumes.
Nachteil: Der Baum nimmt vieles an Tageslicht und Raum im Garten weg, Wasserkosten zur Gartenbewässerung steigt empfindlich an und vom herbstlichen Nadelbefall ganz zu schweigen.

So oder ähnlich haben viele Grundbesitzer unter dieser Baumschutzverordnung zu leiden und da frag ich Euch welche Möglichkeiten einem Hausbesitzer sich bieten solche Baumgiganten loszuwerden?

Ist eine Baumschutzverordnung eigentlich rechtens oder kann man irgendwo allgemein dagegen klagen?

Bäume die in freier Natur stehn, an denen so mancher als Kleinkind schon spielte, die will keiner zersägt sehn, aber auf dem eigenen Grund und Boden möchte man doch selbst entscheiden was man stehn lässt und was nicht, insbesondere wenn dadurch keine nachbarschaftlichen Streitigkeiten entstehn!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.04.2007, 14:57
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AW: Baumschutzverordnung -Mein Baum Dein Baum

Antrag auf Fällgenehmigung stellen und eine Ersatzpflanzung anbieten!

Begündung könnte derart sein:

1) Bei Sturmtief Kyrill hörten die Kinder, wie auch Erwachsene lautes Knacken im Stamm, welches nicht ausschließt dass er schon ein Gefahrbaum sein könnte. Bei Wuchs und der Größe ist eventuell damit zu rechnen, dass er Schaden am Gebäude verursacht, bzw. Schlimmeres passieren könnte
Ps. seither haben Ihre Kleinen Angstzustände, wenn ein Lüftchen weht

Wenn sich der Beamtenfrosch der Unteren Naturschutzbehörde verschließt, bitten Sie um dessen schriftlich Zusage der Haftung

altern.:

2) Das Wurzelwerk dieses Baumes steht bereits an der Kellerwand an und droht dies zu beschädigen, welches bemooste Wandrisse bereits an der Kellerwand andeuten.

3) .....


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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