Dies ist eine Diskussion zu Autodieb zahlt nicht-möglichkeiten!? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Autodieb zahlt nicht-möglichkeiten!? Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Mal angenommen man hätte... - ein Eigenes Auto dass - auf einer Party von betrunken "Freunden" entwendet wird(während der Besitzer schlief) dann - mit 3 potenziellen/aussagewilligen Zeugen auf Rückweg verunfallt(Leitplanke/Graben) - alle Beteiligten waren zu dem Zeitpunkt alkoholisiert - Auto ist wirtschaftlicher Totalschaden(rechte Seite komplett deformiert,aber fahrbereit) Es wird - kein Vertrag gemacht,mündliche Vereinbarung über Kostenerstattung etc Es gibt - keine Polizei,keinen Gutachter und keine Fotos - Auto wurde schrottreif verkauft - von den "Freunden" kommen seither nur Ausflüchte und leere Versprechung Und der Zeitraum beträgt - fast 2 Jahre + - alle Beteiligten waren zum Tatzeitpunkt volljährig Nun zu meiner Frage : Ist da rechtlich was zu machen!?Hätte man es direkt zur Anzeige gebracht,hätte man sein Geld schon von der Versicherung erhalten!? Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Falls dies der falsche Bereich ist,bitte verschieben! Mfg |
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| AW: Autodieb zahlt nicht-möglichkeiten!? Zumindest theoretisch ist da rechtlich sicherlich was zu machen, sofern der Geschädigte sich nicht nochmal 2 Jahre zeit lässt (weil es dann verjährt ist) Ob sich da auch in der Praxis was machen lässt, hängt wohl ganz von den Beteiligten, Zeugen und dem Richter ab. Eine Anzeige hat damit sher wenig zu tun, da es dabei nur um strafrechtliche Konsequenzen für die Bruchpiloten geht, auch wenn eine Verurteilung vor dem Strafgericht sicherlich gute Auswirkungen auf den Zivilprozess haben kann. |
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| AW: Autodieb zahlt nicht-möglichkeiten!? Zitat:
In jedem Fall sollte man sich alle bisherigen (vermutlich mündlichen) Vereinbarungen, so noch möglich schriftlich bestätigen lassen - auch und insbesondere von den "Zeugen". Zitat:
Zitat:
Die Durchsetzung der Schadenhöhe dürfte Schwierigkeiten bereiten. Nach Sachvortrag wurde zum Schaden kein Gutachten erstellt. Wie will der Geschädigte die Schadenhöhe beweisen? Hier sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wobei auch die Solvenz des Täters zu prüfen ist. Möglicherweise schmeißt man gutes Geld schlechtem Geld hinterher
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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