Dies ist eine Diskussion zu Auto gekauft, Schlüssel nachliefern innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Auto gekauft, Schlüssel nachliefern eine Person hat sich ein KFZ gekauft, es handelt sich hierbei um einen BMW 528i e39 mit entsprechender elektrischer Wegfahrsperre etc. kurz darauf änderte sich auch seine private Situation enorm. Er hat bis dato auch noch nie etwas rechtlich ausfechten müssen, ist daher in dieser Hinsicht recht unbeholfen. Im Kaufvertrag wurde eindeutig notiert das "der zweite KFZ Schlüssel nachgeliefert wird." Der Kauf ist nun etwa 3 Monate her, und per Mail erging schon nach etwa einem Monat die Anfrage wo der SChlüssel bleibt. Eine Antwort erhielt die Person mit den Worten "Der Vorbesitzer (von welchem der Wagen wohl gekauft wurde vom Händler) sei noch im Urlaub, man würde sich melden" nach weiteren zwei Wochen ohne Reaktion erfolgte ebenso eine "Aufforderung zur Vertragserfüllung / Anmahnung zur Nachbesserung" Nun ist nach weiteren 2 Wochen (Frist 14 Tage gesetzt) keinerlei Reaktion gekommen. Es wurde eine weitere E-Mail gesendet mit der abermaligen Aufforderung den Schlüssel unverzüglich zu senden. Jetzt die Kernfragen: Die "Person" hat aufgrund seiner privaten Lage aktuell keine Rechtschutzversicherung a) Muss er zum Anwalt um seinen Schlüssel bzw. sein Recht zu erhalten? - immerhin ist das ein Sicherheitsrisiko wenn ein weiterer Schlüssel im Umlauf ist, und der Händler die Addresse dank Kaufvertrag kennt. b) Wer trägt die Kosten des Anwalts ohne RSV? Muss eine Vorzahlung geleistet werden? Werden die Kosten von der Gegenpartei "wiedergeholt?" c) Was sollte die entsprechende Person nun am sinnvollsten tun, um sein Recht durchzusetzen? Geändert von hypR (22.10.2011 um 19:22 Uhr). |
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| AW: Auto gekauft, Schlüssel nachliefern Hallo! Hier im Forum werden nur fiktive Fälle beantwortet. Wäre die Person, die es betrifft nicht der Bekannte, sondern eine fiktive Person A, würde dir sicher auch jemand antworten. |
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| AW: Auto gekauft, Schlüssel nachliefern Zitat:
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