Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio & Rückerstattung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio & Rückerstattung Folgender fiktiver Fall ergibt eine kurze Frage: Person A hat im September einen Fitnessstudiovertrag abgeschlossen. Sie vergewissert sich mehrmals und auch in den AGB steht deutlich, dass ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht. Der Vertrag wird für 12 Monate abgeschlossen und per Vorauszahlung beglichen. Die erforderlichen Bedingungen der AGB - mehr als 20 km Entfernung zum nächsten Studio der entsprechenden Kette B - sind erfüllt, als Person A im November den Vertrag berufsbedingt kündigen muss. Laut AGB ist in diesem Falle eine sechswöchige Kündigungsfrist gültig. Nun erhält Person A eine Kündigungsbestätigung des Studios B zum 31.8.2012 (statt zum 15.1., wie in den AGB erwähnt) und telefonisch wird klargestellt, dass eine Rückerstattung der zu Unrecht entrichteten, voraus gezahlten Beträge generell unmöglich sei, daher könne man ja problemlos in der Zwischenzeit noch trainieren - bei 250 km Entfernung. Auch laut Verbraucherschutz steht die Rückerstattung selbstverständlich zu. Welche gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung kann Person A im Kündigungswiderspruch nennen? Vielen Dank! |
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| AW: Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio & Rückerstattung Zitat:
Aber der Hebel sind doch die AGB: ist da eindeutig vereinbart, dass bei Umzug eine Sonderkündigung geht, ist alles in Butter. Das Studio in Verzug setzen und klagen, wenn die das Geld nicht rüberwachsen lassen. "Liebes Studio, ich erinnere Euch an Punkt XY der AGB. DIeser Punkt ist erfüllt. Ist die Restzahlung nicht bis zum XX.XX. auf meinem Konto (zwei Wochen), lernt Ihr meinen Anwalt kennen".
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio & Rückerstattung Hmm! Ist ein Argument - und vielleicht geschickter, als mit Gesetzestexten zu jonglieren, die man nicht zu interpretieren weiß... Danke, ich richts Person A schonmal aus! *g Nachlesen würd ich aber trotzdem, falls noch jemand konkrete Hinweise hat |
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