Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung Fitness Studio wegen Umzug innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Ich habe am 30.09.03 einen 12 monatigen Vertrag mit einem Fitness Studio abgeschlossen. Sehr überraschend wurde mir ein paar Wochen später ein Jobangebot gemacht. Mit der Annahme dieses Angebotes ist ein Umzug in eine 450 km entfernte Stadt verbunden. Da ich jedoch gerade erst in meiner Heimatstadt mit meinem Freund einen Hausstand gegründet habe und auch meine Familie in der Gegend wohnt, kurz dort mein Lebensmittelpunkt ist, und ich aus rein beruflichen Gründen umziehe, werde ich meinen Hauptwohnsitz dort beibehalten und die neue Wohung als Zweitwohnsitz anmelden. Das Fitness Studio weigert sich meine Kündigung anzuerkennen, da ich trotz des Umzuges meinen Hauptwohnsitz beibehalte und regelmäßig in der Gegend sei und durchaus trainieren könne. Man bot mir an die Mitgliedschaft (48 monatl., Training jederzeit unbegrenzt möglich) auf eine "Wenig-Trainierer-Mitgliedschaft" (Training max. 4x im Monat, für 39! -> unangemessen hoch?) anzupassen. Da ich es mir weder finanziell noch - zeitlich gesehen - beruflich leisten kann jede Woche in meine Heimatstadt zu fahren, sehe ich dieses Angebot der Anpassung der Mitgliedschaft als nicht zumutbar an (Ich berufe mich hier auf §313f BGB). Das Fitness Studio vertritt die Auffassung, dass diese Umstände unter meine persönliche Risikoverteilung fallen und will am Vertrag festhalten. Ist dies rechtens? Gibt es hierzu bereits Rechtssprechungen auf die ich mich berufen könnte? Meiner Kündigung habe ich übrigens Kopien der relevanten Passagen meines Arbeitsvertrages aus denen mein Dienstsitz in der neuen Stadt hervorgeht, sowie meinen Mietvertrag für die Nebenwohnung beigefügt. Die AGBs des Studios geben bezüglich einer außerordentlichen Kündigung nur her, dass §626 BGB Anwendung findet. Vielen Dank schon einmal im voraus für Ratschläge! Yemi |
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| Da es 313 f nicht gibt, wirst du wohl 313 f. gemeint haben. Alleine der Umstand, dass du umziehst, stellt zweifellos keinen "wichtigen Grund" dar. Noch weniger kannst du in diesem Fall davon ausgehen, dass die Geschäftsgrundlage weggefallen sei. Das Fitnissstudio ist dir weitgehend entgegen gekommen, du solltest darüber nachdenken, das Angebot anzunehmen.! Gruß, fob |
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| Ich schliesse mich fob an. Hier wird es schwer sein wieder herauszukommen. Um den Schaden doch ein bisschen zu begrenzen, bietet sich evtl. ein Aufhebungsvertrag an. Wie wäre es, wenn Sie dem Studio die Zahlung eines einmaligen Betrages gegen einvernehmliche Aufhebung anbieten? |
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