Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert.

Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert. innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.02.2005, 22:47
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2005
Beiträge: 1
Keine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Everal hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert.

Ich wurde im November 2004 Mutter. Leider verpasste ich zuvor die ordentliche Kündigung des Vertrages. Das Studio bot an den Vertrag für die Zeit der Schwangerschaft stillzulegen. Der Vertrag ruhte dann von April 04 - November 04, danach begann das Studio wieder abzuziehen. Monatlich werden 64 € abgezogen (25 Fitness, 25 Sauna, 14 Getränkeabo). Leider konnte ich im Zeitraum Dezember sowie Januar 05 das Studio aus gesundheitlichen Gründen ebenfalls nicht besuchen. Am 21. Januar bekam ich dann vom Arzt ein Attest in dem Stand:

" Nach der Entbindung im November 2004 leidet die Patientin immer noch unter ausgeprägten Rücken- und Beckenbeschwerden. Deshalb ist eine sportliche Betätigung bis auf weiteres aus ärztlicher Sicht nicht zu befürworten."

Das Fintness-Studio abkzeptierte die Außerordentliche Kündigung nicht. Es bot lediglich an den Vertrag für weitere 3 Monate (Februar-April 05) stillzulegen. Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin sowie mit dem Geschäftsführer verhärterte die Fronten zusätzlich. Der Geschäftsführer sagte mir wortwörtlich am Telefon " o.g. gesundheitliche Bedenken sind kein Grund den Vertrag zu kündigen, ich hoffe du hast einen guten Rechtschutz, du hast keinerlei Chance Mädchen ".

Stattdessen schickte er mir eine weitere Ruhezeitbestätigung für o.g. Verträge. Wie er schreibt wunschgemäß, dadurch verlängert sich die Laufzeit wiederrum um die stillgelegte Zeit. Desweiteren teilte er mir in den Schreiben die neuen vorläufigen Vertragsenden mit.

Meine Frage:

1. Ich hatte keine Stillegung gewünscht, schon gar nicht wunschgemäß. Muß ich die erneute Stillegung akzeptieren oder kann ich mich auf §314 BGB oder Urteil Amtsgericht Frankfurt (32 C 3558/96-19) berufen, noch andere bekannt???

2. Im April 04 wußte ich nicht das Schwangerschaft ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen wäre, habe ich da irgendwelche Regreß-Möglichketen. (Laufzeitverkürzung, Geld zurück) ???

3. Das Attest war vom 21.01.05 habe dann den Betrag für Januar wieder rückbuchen lassen. Studio forderte den Betrag wieder ein. Wäre die Rückbuchung rechtens ?

Bitte helft mir, da die mich sonst vor Gerricht ziehen wollen...

Im Vertrag steht unter 4. das " Übel aller Dinge "

genauer Wortlaut
" Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr für einen im voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne in welcher Sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt."


Vielen Dank

Helene
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2005, 07:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 1.119
85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)85% positive Bewertungen (1119 Beiträge, 14 Bewertungen)  
AW: Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert.

Hallo,

ich habe keine Ahnung, aber wenn tatsächlich eine Klausel in dem Vertrag nichtig sein sollte, (den Kunden unangemessen benahteiligt) bleibt vielleicht wirklich ein Weg, den Vertrag rückwirkend zu kündigen, weil mit falschen Voraussetzungen der Vertrag fortgesetzt wurde.

Die Aussage des GF's "du hast keinerlei Chance Mädchen" kommt mir vor, wie ein Einschüchterungsversuch, der mir ehr den Eindruck macht, daß die Chancen vielleicht doch bestünden.

Aber da ich keine Ahnung habe, bleibt es nur ein Gefühl und ich kann keine wirklich Empfhelung geben.

Eine wirklich brauchbare Auskunft kann wohl nur ein (Fach-)Anwalt geben, das enthält natürlich immer das Risiko, daß man diese Kosten noch zusätzlich hat ...

Gruß
Huutsch
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2005, 10:15
13 13 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert.

Hallo,

ich gehe mit dem von Huutsch geäußerten Verdacht konform, dass es sich hier um eine Einschüchterung handeln soll. Zu dieser Thematik gibt es leider auch unterschiedliche Rechtsprechung, jedoch kann ich einige Entscheidungen sowie Erläuterungen, die ich im Net gefunden habe, mal zur Verfügung stellen, vielleicht überzeugt das den Besitzer ja schon:

Zitat:
Außerordentliche Kündigung:
Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 32 C 3558/96-19) im Fall einer Kundin entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte aber noch die ausstehende Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde. Diese Klausel ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Richter.
Wichtig: Das Fitnessstudio darf den Kunden bei Krankheit nicht an einen speziellen Amtsarzt verweisen. Ebenso ist es unzulässig, den Kunden im Falle der Erkrankung zum Besuch der Sauna oder anderen, von ihm nicht gewünschten Kursen zu zwingen, um den Vertrag aufrecht zu erhalten. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Auch wer zur Bundeswehr einberufen wird, kann in der Regel kündigen. Das gleiche gilt nach Meinung einiger Gerichte, wenn nach Vertragsabschluss eine Schwangerschaft festgestellt wird. Andere Gerichte haben hier anerkannt, dass der Vertrag für die Zeit der Verhinderung beitragsfrei ruht und die vereinbarte Laufzeit entsprechend verlängert wird. Das AG Itzehoe (AZ: 56 C 1402/99) hat hier geurteilt, dass eine entsprechende Verlängerung für die Kundin "überraschend" sei und sie die Verlängerung nicht hinnehmen muss. ACHTUNG: Jedes Amtsgericht (AG) urteilt hier anders. Sie können sich zwar auf das Urteil berufen, die Erfolgsaussichten stehen jedoch eins zu eins.
Daraus folgt, dass eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" unwirksam ist, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam. BGH (AZ: XII ZR 55/95)
Bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von den Gründen erfahren haben, die zur Kündigung berechtigen, kündigen.
Zitat:
Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.

vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90).


Eine Klausel, "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" ist unwirksam, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen (mit Umzug) oder auch eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam.

BGH, Urteil v. 23.10.1996 - Az.: XII ZR 55/95 = NJW 1997, 193 = MDR 1997, 126; so auch: OLG Frankfurt, Urteil v. 05.12.1994 - 6 U 163/93


Der Mitgliedsvertrag mit einem Fitnesscenter ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn der Hausarzt des Mitglieds von der Teilnahme an Fitnessübungen für längere Zeit abrät. Auf die Frage, ob der im Attest dokumentierte Rat medizinisch berechtigt und sachlich begründet ist, kommt es nicht an. Die Kündigung des Mitgliedsvertrags mit einem Fitnesscenter aus wichtigem Grund setzt nicht voraus, dass das Mitglied gänzlich sportunfähig ist. Im Regelfall ist eine Kündigung vielmehr schon dann möglich, wenn ein – aus Sicht des Mitglieds – wichtiger Teil der Übungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

AG Rastatt, Urteile v. 04.04./25.04.2002 – 1 C 19/02 und 1 C 398/01 = NJW-RR 2002, 1280 = Haufe Mediengruppe, News & Tipps v. 03.03.2004


Einigen sich Betreiber und Kundin eines Fitnessstudios aus Anlass einer Schwangerschaft in Konkretisierung einer Formularklausel, wonach bei Schwangerschaft ein Ruhen des Vertrages ohne Beitragspflicht für längstens ein Jahr eingeräumt wird, auf eine fünfmonatige Ruhezeit so ist der in dieser Vereinbarung vom Betreiber vorformulierte Zusatz: „Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Ruhezeit“ überraschend im Sinne von § 3 AGBG und wird nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen.

AG Itzehoe, Urteil v. 26.11.1999 – 56 C 1402/99 = NJW-RR 2000, 1507


Der Vertrag über die regelmäßige Benutzung eines Fitnesscenters ist ein Mietvertrag. Eine darin enthaltene Klausel, dass der auf ein Jahr abgeschlossene Vertrag sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung stets und ständig um die gleiche Zeit verlängere, ist wegen unangemessener Benachteiligung gemäß § 9 AGBG unwirksam, wenn dies nicht klar im Vertrag zum Ausdruck kommt.

AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil v. 21.12.1988 – 4 C 736/88 = NJW-RR 1989, 245
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2005, 14:58
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2004
Beiträge: 138
Keine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, [P3D]Sunshine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert.

Aus den Urteilen geht - mal für den Allgemeinfall - nicht hervor, dass eine unangemessene Benachteiligung durch die Möglichkeit des Ruhens des Vertrages nicht ausgehebelt werden kann. Das wäre mal interessant. Eine zulässige klausel könnte daher für Fälle der befristeten Verhinderung ein ruhen des Vertrages durchaus vorsehen, ggf. sogar in Verbindung mit einer geringen Bearbeitungsgebühr.
__________________
da mihi facta, dabo tibi ius
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2005, 11:41
13 13 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert.

Dem will ich mich nicht verschließen.

Angesichts des Datum der Entscheidungen (mit Ausnahme der des AG Rastatt) wäre vielleicht auch noch interessant, sich den § 309 (Nr. 9) BGB n.F. zu Gemüte zu führen. Ausgegoren scheint das Ganze noch nicht so richtig...
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Außerordentliche Kündigung/Fitness-Studio Sportrecht 05.01.2008 08:07
Kündigung aus gesundheitlichen Gründen, Fristen? Arbeitsrecht 29.11.2007 17:17
Außerordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung durch Fitness-Studio abgelehnt Verbraucherrecht 07.12.2006 15:09
Kündigung Fitnessvertrag aus gesundheitlichen Gründen Sportrecht 02.10.2006 12:15
Außerordentliche Kündigung Fitness Studio wegen Umzug Bürgerliches Recht allgemein 27.11.2003 01:36





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN