Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert. innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert. " Nach der Entbindung im November 2004 leidet die Patientin immer noch unter ausgeprägten Rücken- und Beckenbeschwerden. Deshalb ist eine sportliche Betätigung bis auf weiteres aus ärztlicher Sicht nicht zu befürworten." Das Fintness-Studio abkzeptierte die Außerordentliche Kündigung nicht. Es bot lediglich an den Vertrag für weitere 3 Monate (Februar-April 05) stillzulegen. Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin sowie mit dem Geschäftsführer verhärterte die Fronten zusätzlich. Der Geschäftsführer sagte mir wortwörtlich am Telefon " o.g. gesundheitliche Bedenken sind kein Grund den Vertrag zu kündigen, ich hoffe du hast einen guten Rechtschutz, du hast keinerlei Chance Mädchen ". Stattdessen schickte er mir eine weitere Ruhezeitbestätigung für o.g. Verträge. Wie er schreibt wunschgemäß, dadurch verlängert sich die Laufzeit wiederrum um die stillgelegte Zeit. Desweiteren teilte er mir in den Schreiben die neuen vorläufigen Vertragsenden mit. Meine Frage: 1. Ich hatte keine Stillegung gewünscht, schon gar nicht wunschgemäß. Muß ich die erneute Stillegung akzeptieren oder kann ich mich auf §314 BGB oder Urteil Amtsgericht Frankfurt (32 C 3558/96-19) berufen, noch andere bekannt??? 2. Im April 04 wußte ich nicht das Schwangerschaft ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen wäre, habe ich da irgendwelche Regreß-Möglichketen. (Laufzeitverkürzung, Geld zurück) ??? 3. Das Attest war vom 21.01.05 habe dann den Betrag für Januar wieder rückbuchen lassen. Studio forderte den Betrag wieder ein. Wäre die Rückbuchung rechtens ? Bitte helft mir, da die mich sonst vor Gerricht ziehen wollen... Im Vertrag steht unter 4. das " Übel aller Dinge " genauer Wortlaut " Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr für einen im voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne in welcher Sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt." Vielen Dank Helene |
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| AW: Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert. Hallo, ich habe keine Ahnung, aber wenn tatsächlich eine Klausel in dem Vertrag nichtig sein sollte, (den Kunden unangemessen benahteiligt) bleibt vielleicht wirklich ein Weg, den Vertrag rückwirkend zu kündigen, weil mit falschen Voraussetzungen der Vertrag fortgesetzt wurde. Die Aussage des GF's "du hast keinerlei Chance Mädchen" kommt mir vor, wie ein Einschüchterungsversuch, der mir ehr den Eindruck macht, daß die Chancen vielleicht doch bestünden. Aber da ich keine Ahnung habe, bleibt es nur ein Gefühl und ich kann keine wirklich Empfhelung geben. Eine wirklich brauchbare Auskunft kann wohl nur ein (Fach-)Anwalt geben, das enthält natürlich immer das Risiko, daß man diese Kosten noch zusätzlich hat ... Gruß Huutsch |
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| AW: Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert. Hallo, ich gehe mit dem von Huutsch geäußerten Verdacht konform, dass es sich hier um eine Einschüchterung handeln soll. Zu dieser Thematik gibt es leider auch unterschiedliche Rechtsprechung, jedoch kann ich einige Entscheidungen sowie Erläuterungen, die ich im Net gefunden habe, mal zur Verfügung stellen, vielleicht überzeugt das den Besitzer ja schon: Zitat:
Zitat:
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert. Aus den Urteilen geht - mal für den Allgemeinfall - nicht hervor, dass eine unangemessene Benachteiligung durch die Möglichkeit des Ruhens des Vertrages nicht ausgehebelt werden kann. Das wäre mal interessant. Eine zulässige klausel könnte daher für Fälle der befristeten Verhinderung ein ruhen des Vertrages durchaus vorsehen, ggf. sogar in Verbindung mit einer geringen Bearbeitungsgebühr.
__________________ da mihi facta, dabo tibi ius |
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| AW: Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen n. akzeptiert. Dem will ich mich nicht verschließen. Angesichts des Datum der Entscheidungen (mit Ausnahme der des AG Rastatt) wäre vielleicht auch noch interessant, sich den § 309 (Nr. 9) BGB n.F. zu Gemüte zu führen. Ausgegoren scheint das Ganze noch nicht so richtig...
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