Dies ist eine Diskussion zu Ausbildungsvermittlung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Ausbildungsvermittlung Ist es überhaupt rechtens für eine Ausbildungsvermittlung ein Honorar zu verlangen ? Der Azubi ist 19 und somit volljährig. Ich denke es ist eine Dienstleistungvereinbarung oder ? Was meint Ihr ? Beste Grüße euer optimist |
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| AW: Ausbildungsvermittlung meiner meinung nach müsste das ein maklervertrag sein gem. 652 BGB, da nur im erfolgsfall eine vergütung geschuldet wird. bei einem dienstvertrag müsste, egal ob erfolg oder nicht gezahlt werden. ob ein vertrag rechtens ist, bestimmt sich grundsätzlich nach 134, 138 BGB. normalerweise kann ein vertrag geschlossen werden, egal worauf er sich bezieht. es sei denn er verstößt gegen ein gesetz oder gegen die guten sitten. beides ist aber im vorliegenden fall nicht ersichtlich. Geändert von bronkowitz (20.04.2012 um 11:47 Uhr). |
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