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Aufrechnung gegen Gesamtschuldner?

Dies ist eine Diskussion zu Aufrechnung gegen Gesamtschuldner? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 03.02.2012, 10:53
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Aufrechnung gegen Gesamtschuldner?

Hallo Leute,
ich bin über § 719 BGB gestoßen und dabei ist mir eine Frage zu einer umgekehrten Konstellation aufgekommen:

Eine Wohnung wird von drei Vermietern an einen Mieter vermietet.

Einer der Vermieter hat eine private Forderung gegen den Mieter. Sie rührt nicht aus dem Mietverhältnis. Der Mieter hat einen Titel gegen die drei Vermieter. Laut Urteil haften diese als Gesamtschuldner.

Kann der Mieter mit seinem Titel gegen die Forderung des einzelnen Vermieters aufrechnen?

Ich danke euch für eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 21:49
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AW: Aufrechnung gegen Gesamtschuldner?

Ohne weiteres.
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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